Spielpläne Unterstufe 2, Schulbuch (3. und 4. Klasse)

77 01 Auftakt — 02 Have Fun – sing a song — 03 Tanzwerkstatt — 04 Musiklehre — 05 Kla l Die sich aus der Folge ergebenden Stimmen für die einzelnen Instrumente sollen immer den kürzesten Weg gehen. Am einfachsten ist die Lösung, wenn zwei aufeinanderfolgende Dreiklänge gemeinsame Töne haben: Dann wird der gemeinsame Ton jeweils in der gleichen Stimme gespielt, auf einem lang klingenden Instrument wird der Ton ausgehalten. & ? # # # # 44 44 www w D www w A / C # www w Hm www w G w D w G w A w D Der zweite Dreiklang wird umgeschichtet. Nicht der Grundton, sondern der Terz­ ton liegt nun unten. Der Dreiklang entsteht dadurch, dass der Terz- und Quint- ton eine Oktav nach unten verschoben werden. Diese Stellung des Dreiklangs heißt erste Umkehrung oder Sextakkord. Bei dem vierten Dreiklang wird nur der Quintton eine Oktav nach unten verscho- ben. Dadurch wird der Quint ton zum tiefsten Ton. Diese Akkordstellung heißt zweite Umkehrung oder Quartsextakkord. In allen drei Stellungen – Grundstellung, erste Umkehrung und zweite Umkeh- rung – ist der Dreiklang jeweils eindeutig erkennbar, da er sich grundsätzlich immer aus den gleichen Tönen zusammensetzt. & # # œœœ œœœ & # # œœœ œœœ Akkorde lesen Genauso wie man Akkorde aus musikalischen Gründen umkehren kann, muss man sie in die Grundstellung zurückschichten, damit man einen Akkord bestim- men kann: Nur in der Grundstellung, in der zwei Terzen übereinander geschich- tet sind, kann man den Grundton und das Tongeschlecht bestimmen: • Töne bestimmen (a’, c’’ und f’’) und tiefsten Ton merken (a’) • so lange umschichten, bis die Grundstellung erreicht ist • Grundton bestimmen (jetzt tiefster Ton f’) • Tongeschlecht bestimmen (unten große Terz, oben kleine Terz < Dur) • Bezeichnung des Akkords (F-Dur) • Position des ursprünglich tiefsten Tons bestimmen (a ist im F-Dur-Dreiklang die Terz) • genaue Bezeichnung (F-Dur Sextakkord) & œœœ œœœ & œœœ œœœb b œœœ b œœœ# œœœ œœœb b œœœ# œœœ # 3 Bestimme die acht Akkorde nach dem oben stehenden Prinzip. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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