Treffpunkt Deutsch 2, Sommertraining

Es wird etwas schwieriger! Im Folgenden findest du einen Ausschnitt aus der Sage „Der Berg- geist vom Schöckel“. Die Sätze bestehen immer aus einem Haupt- und einem Gliedsatz oder aus zwei oder mehreren Hauptsätzen. Unterstreiche in den Hauptsätzen die Personalformen und kreise in den Gliedsätzen die Personalform und das Einleitungswort ein. 3 Tiefes Dunkel umgab ihn, als er seine Augen aufschlug und sich zu besinnen versuchte. Alle Knochen schmerzten ihn, und in seinem Kopf brummte es. In seiner Angst rief er um Hilfe, doch niemand hörte ihn. Unendlich lang schien ihm der Aufenthalt in der Tiefe schon zu währen und er sank todmüde in die Knie. Plötzlich fühlte sich der Bauer wie in einer Zaubergrotte, worin sich ein prachtvoller Regenbogen von einem Ende zum andern spannte. Vor sich aber sah der staunende Landwirt einen weiten See, dessen silberglänzende Fläche sich in verdämmernder Ferne verlor. Die melodischen Töne ver- stärkten sich, und das anfangs dämmernde Licht wich allmählich einer blendenden Helligkeit. Grünglänzende Smaragde hafteten auf dem Mantel des Jünglings und rötliche Korallen schmück- ten seinen Gürtel. Es war der Berggeist, dessen Augen aber schon Jahrtausende gesehen haben mochten. […] Als er die Kleidung zuhause vom Schlamm reinigen wollte, fielen ihm erbsengroße Goldkörner in den Schoß. Das war ein Geschenk des Berggeistes, weil er nicht aus Gewinnsucht sein Reich betreten und stets ehrliche Arbeit dem unsicheren Gewinn vorgezogen hatte. Kennst du noch andere Sagen von Berggeistern? Erzähle deiner Freundin bzw. deinem Freund oder deinen Eltern eine Sage! Beim ersten Satz handelt sich um ein Satzgefüge und beim 2. Satz um eine Hauptsatzreihe. Kannst du deiner Freundin bzw. deinem Freund oder deinen Eltern erklären warum? 4 Spieletipp: Du brauchst eine Spielpartnerin oder einen Spielpartner. Notiert euch jeweils Hauptsätze oder Hauptsätze und Gliedsätze und lasst den anderen herausfinden, ob es sich um eine Hauptsatzreihe oder ein Satzgefüge handelt. 11 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum d s Verlags öbv

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