sprachreif, Schreibkompetenztraining: Argumentative und appellative Textsorten
65 3. 3 — Kommentar Bestimmen Sie bei den folgenden Sätzen, welches grammatikalische Muster sie aufweisen. Tragen Sie den entsprechenden Buchstaben in die rechte Spalte ein. Ü8 „Für jene Eltern, die am Nachmittag lieber mit ihren Kindern über der Hausübung sitzen, könnten ja nach wie vor einige Halbtagsschulen bestehen bleiben. Als Auslaufmodell.“ „Kein Zweifel: Die Temperaturen sind seit 150 Jahren um etwas mehr als ein Grad angestiegen.“ „Dass eine Volksabstimmung darüber möglich ist, beweist die Schweiz.“ „Österreich ist eines der reichsten Länder der EU. Tatsache.“ „Leider sind Sportereignisse oft mit Gewalt verbunden. Besonders im Fußball.“ „Dieses Land braucht Reformen. Reformen, die Einsparungen bringen und gleichzeitig innovativ sind.“ „Im Ernst: Das Vorhaben, Plastiksackerl zu verbieten, ist lobenswert.“ „Junge Menschen zum Sozialdienst zu verpflichten? Keine so gute Idee.“ „Nicht alle lieben die Schule. Und doch: Wir brauchen sie.“ Sie können diese Satzmuster einsetzen, allerdings sparsam. Vor allem die Konstruktionen von a) bis f) können Ihren Kommentar sprachlich typischer machen. Von den Konstruktionen g) und h) muss eher abgeraten werden. Sie kommen zwar gelegentlich in Kommentaren vor, sie gelten aber eher als mündliche Ausdrucksweise. Formulieren Sie die folgenden Sätze so um, dass sie dem gewohnten Satzbau in einem schriftlichen Text entsprechen: „Schüler/innen können außerhalb der Ferien nicht auf Urlaub fahren. Allerdings: Wer sagt, dass er leider krank sei, kann sich auch eine Woche der Schulpflicht entziehen.“ „Eine Schulreform wird mühsam sein. Trotzdem: Sie ist notwendig.“ „Viele der besprochenen Grammatikformen findet man in Zeitungskommentaren. Wobei: Oft wirken sie gekünstelt.“ Lesen Sie den folgenden Kommentar aus der Tageszeitung „Der Standard“ vom 06. 12. 2012: Ü9 Seit März wurde in Graz verhandelt: Zuerst wegen schwerer Körperverletzung, dann wegen NS-Wie- derbetätigung. Die Anklagebank war fast deckungsgleich besetzt, es ging großteils um die- selben Vorfälle, doch man wollte sich den Delikten in getrennten Verhandlungen widmen. Das mag technisch Sinn machen. Inhaltlich aber kann man NS-Ideologie und Gewaltbereitschaft nicht tren- nen. Das zeigen nicht nur Ergüsse der Angeklagten im Internet, das zeigten auch die Verletzungen ih- rer Opfer. Wer die Angeklagten in den letzten Monaten be- obachten konnte, wie sie grinsend traumatisierten Zeugen zuhörten, nie Reue zeigten oder die poli- tisch verfolgten Märtyrer gaben, erkennt: Ja, wir brauchen ein Verbotsgesetz. Immer noch. Leider. Um die Verfassung zu schützen und jene Bürger, denen es nicht egal ist, wenn jemand Nazi-Parolen ruft. Dort wo Jugendliche mit NS-Ideologie ange- steckt werden, bleibt es meist nicht beim stillen Schmachten vor dem Bild des Führers. Viele sind zum Kampf bereit. URTEILE ZU NS-WIEDERBETÄTIGUNG Kein Denkverbot, nur Schutz Colette M. Schmidt 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 22 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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