sprachreif, Schreibkompetenztraining: Argumentative und appellative Textsorten

50 3. 2 — Erörterung Erklärungen und aufbauende Übungen zur Textsorte Erörterung Begriffe klären Um Missverständnissen vorzubeugen, kann es notwendig sein, dass Sie am Beginn der Arbeit, in der Einleitung oder am Beginn des Hauptteils, wichtige Begriffe klären, sodass die Leserin/der Leser weiß, was Sie mit diesen Begriffen im Rahmen Ihrer Arbeit meinen. Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen dazu zur Verfügung: — Wenn es die Umstände erlauben, können Sie einen Begriff sprachgeschichtlich erklären. Besonders hilfreich dafür ist das Duden-Herkunftswörterbuch . Stellen Sie sich eine Erörterung vor, in der es um den Wandel der Arbeit im Lauf der letzten Jahrhunderte geht. Sie finden unter dem Stichwort „Arbeit“ auf Seite 31 des oben genannten Wörterbuchs einen Eintrag, in dem es unter anderem heißt: „ Es [gemeint ist das Wort Arbeit ] bezeichnete nun [gemeint ist die Zeit ab Martin Luther, also ab der Mitte des 16. Jhs.] die zweckmäßige Beschäftigung und das berufliche Tätigsein des Menschen. Das Wort bezeichnet außerdem das Produkt einer Arbeit.“ (S. 31) — Sie können eine Definition versuchen, die für das zu definierende Wort einen passenden Oberbegriff sucht und anschließend wichtige Merkmale nennt, die auf das zu definierende Wort (nicht) zutreffen: Arbeit ist eine Tätigkeit, die sowohl geistiger als auch körperlicher Natur sein kann … — Sie können den Begriff definieren, indem Sie einzelne Eigenschaften/Tätigkeiten nennen. Arbeit: bezahlte Erwerbstätigkeit; Tätigkeit, mit welcher der menschliche Lebensunterhalt bestritten werden kann; Produkti- onsfaktor… — Sie können den Begriff definieren, indem Sie ihn von seinem Gegenteil abgrenzen. Gegenteil von Arbeit: Arbeitslosigkeit, Müßiggang, Erholung, Entspannung, Urlaub, Spiel … Rufen Sie die Begriffe „Solidarität“, „Heimat“ und „Lernen“ in wikipedia auf. Analysieren Sie, nach welchem der vorgestellten Modelle diese Begriffe dort definiert werden. Definieren Sie selbst folgende Begriffe: „Schule“, „Freiheit“, „Literatur“, indem Sie eine der vorgestellten Möglichkeiten der Begriffsklärung nutzen. Verschiedene Arten von Argumenten kennenlernen Im Laufe der Jahrhunderte – das Argumentieren spielte ja bereits in der antiken Redekunst eine wichtige Rolle – haben sich verschiedene Typen von Argumentation herausgebildet: a) Verweis auf Tatsachen, Gesetze, allgemein anerkannte Werte, Normen und Erfahrungen Jugendliche in Österreich haben schon in sehr jungen Jahren Rauscherfahrungen (vgl. sciencev1.orf.at/science/ news/12192; 15. 02. 2014). An der eindeutigen gesetzlichen Lage kann es nicht liegen, denn die am meisten verbrei- teten alkoholischen Getränke Bier und Wein dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden. Kinder und Jugendliche dürfen diese Getränke auch nicht konsumieren, wenn sie ohne Erziehungsberech- tigte unterwegs sind. quelle: http://www.jugendschutzaktiv.de/informationen_fuer_gewerbetreibende_und_veranstalter/alkohol/dok/33.php ; 15. 02. 2014 b) Berufung auf die Aussagen von Fachleuten und Autoritäten Zahlreiche Klimaforscher wie der angesehene Meteorologe Professor Latif vom Helmholtz-Zentrum für Ozeanfor- schung in Kiel weisen auf den fortschreitenden Klimawandel hin. quelle: Interview siehe http://www.zeit.de/wissen/umwelt/2012-02/mojib-latif-klimaskepsis-interview; 15. 02 .2014 c) Berufung auf Daten, Statistiken, Ergebnisse wissenschaftlicher Studien Die Gründe, dass junge Erwachsene mit der Bildung von Partnerschaften und Familien in den eigenen vier Wänden zuwarten, macht Mazal vor allem an hohen Ausgaben für Wohnungen, gestiegenen Lebenserhaltungskosten sowie auf der anderen Seite geringem Einkommen fest. „Ein junger Erwachsener zwischen 20 und 29 Jahren hat durch- schnittlich 1.200 Euro netto zur Verfügung – da ist das 13. und 14. Monatsgehalt schon eingerechnet“, sagt Mazal. „Da wird nach Synergieeffekten gesucht, und die findet man oft im eigenen Elternhaus.“ quelle: http://derstandard.at/1381370800179/Immer-mehr-Single-Haushalte-in-Oesterreich; 15. 02. 2014 Ü1 Ü2 N u r zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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