sprachreif, Schreibkompetenztraining: Argumentative und appellative Textsorten

47 3. 2 — Erörterung greifen und trotz der Nachteile Zigaretten rauchen. Das Zigarettenrauchen hat durchaus „Vorteile“: Ein nicht unwichtiges Argument ist die Tatsache, dass Rauchen das Hungergefühl betäubt. Anstatt – wenn man sich nicht beherrschen kann – zu einem kleinen Snack für zwischendurch wie einen Schokoriegel oder Kartoffelchips zu greifen, ist die Zigarette die kalorienarme Alternative. Mit einer Zigarette kann man sich bei Hunger ablenken. Gerade junge Menschen zum Beispiel wollen unbedingt schlank sein, wie es das aktuelle Schönheitsideal vorschreibt. Außerdem zehrt das Rauchen am Körperfett, wodurch man zwar auf lange Sicht nicht schöner wird, aber dünn bleibt. So kann die aktuelle Mädchenmode – bauchfreies Oberteil und Hüfthosen – optimal präsentiert werden. Viele Erwachsene ersetzen das Abendessen durch Zigaretten, weil sie wissen, dass man abends nicht mehr viel essen soll. Noch bedeutsamer ist aber der Grund, dass Rauchen beruhigt. Dadurch, dass das Nikotin beim Rauchen kurzfristig die Adern weitet, fließt das Blut langsamer, wo- durch sich – vor allem beim Gewohnheitsraucher – ein Gefühl der Entspannung einstellt. Raucher behaupten auch immer wieder, dass eine Zigarette einen wohl- schmeckenden Genuss für sie darstellt. Das wirkt natürlich befreiend und baut Stressgefühle ab. So kann beispielsweise für einen Schüler der Oberstufe eine Ziga- rette vor der Schularbeit beruhigend wirken. Auch lässt sich vielleicht eine Mei- nungsverschiedenheit unter Freunden nach dem „Genuss“ einer Zigarette ruhig und beherrscht lösen, so dass ein Streit vermieden werden kann. Das wichtigste Argument ist allerdings, dass man als Jugendlicher erwachsen wirkt, wenn man raucht. Rauchen ist nichts für Kinder, sondern den Erwachsenen vorbe- halten. Rauchen signalisiert folglich: Ich bin alt genug dafür! Ich bin kein Kind mehr! Außerdem ist Coolsein für einen Heranwachsenden unheimlich wichtig. Da das Rauchen in der Öffentlichkeit bis zum 16. Lebensjahr verboten ist, stellt es – genauso wie Alkohol – natürlich für Jugendliche eine große Herausforderung dar, da ja alles, was verboten ist, besonders interessant ist. Steht man also z.B. in der Disko, lässig an die Bar gelehnt, die Zigarette locker zwischen die Finger geklemmt, dann fühlt man sich viel sicherer, als wenn man nicht weiß, wohin man mit seinen Händen soll. Auch das Kino macht es einem vor: Es wirkt erwachsen, wenn einem wie bei abgehärteten Westernhelden die Zigarette locker im Mundwinkel hängt. Auch wenn die Schädlichkeit des Rauchens unbestritten ist, greifen nach wie vor viele Menschen jeden Alters regelmäßig zur Zigarette, denn das Image der Zigaret- te siegt bei ihnen über die Vernunft. quelle: http://www.lehrerfreund.de/schule/1s/freie-eroerterung-beispielaufsatz/2910; 01.01.2014, leicht verändert 6 8 10 12 14 16 18 20 22 24 26 28 30 32 34 36 38 40 Das erste Argument: Rauchen betäubt das Hungergefühl. Einleitung: besteht aus dem Einleitungs- und Überleitungsgedanken sowie der Themafrage. Schluss: Zusammenfassung Das zweite Argument: Rauchen beruhigt. Hinweise zum Beispieltext Situation: Die schriftliche Erörterung dürfte eine Schülerarbeit sein. Eine kommunikative Situation ist nicht vorgegeben. Adressatinnen und Adressaten: Die Erörterung ist nicht für einen speziellen Adressatenkreis geschrieben. Die Vermutung liegt daher nahe, dass es sich um eine Arbeit handelt, die in der Schule geschrieben worden ist und an die Lehrkraft adressiert ist. Inhalt: Der Text thematisiert die Frage, warum Menschen regelmäßig rauchen. Absicht: Die Schreiberin/Der Schreiber stellt Behauptungen auf („Rauchen unterdrückt das Hungergefühl“, „Rauchen beruhigt“ …) und begründet diese. Die Argumente dienen dem Ziel, die Position der Autorin/des Autors zur Themafrage zu klären. Gliederung: Die Erörterung weist eine dreiteilige Grobstruktur auf, indem sie zum Thema hinführt, sich damit auseinandersetzt und am Schluss die Aussage zusammenfasst. Das dritte Argument: Rauchen verleiht das Gefühl von Erwachsen- sein. Nur z u Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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