Deutsch – Mündliche Reifeprüfung, Maturatraining

1. 1 — Basisinformationen zur mündlichen Reifeprüfung im Fach Deutsch Allgemeine Einführung Basisinformationen zur mündlichen Reifeprüfung im Fach Deutsch Die mündliche Reifeprüfung wird nach der Vorwissenschaftlichen Arbeit bzw. Diplomarbeit und den schriftli­ chen Klausurprüfungen als die „3. Säule“ der standardisierten kompetenzorientierten Reifeprüfung bezeichnet. Je nach Anzahl der schriftlichen Klausuren (vier oder drei), zu denen Sie als Kandidatin bzw. Kandidat antreten, müssen Sie zwei bzw. drei mündliche Prüfungen ablegen. Die gewählten Fächer müssen in Summe eine bestimmte Jahresstundenanzahl erreichen. Wenn Sie beispiels­ weise bei zwei mündlichen Prüfungen antreten, muss die Summe der Jahreswochenstunden der beiden Fächer in der Oberstufe mindestens zehn Unterrichtsstunden betragen, bei drei mündlichen Prüfungen müssen es insgesamt mindestens 15 Stunden sein. Da Deutsch in der Oberstufe im Regelfall 12 Jahreswochenstunden um­ fasst, erreichen Sie mit dem zweiten mündlichen Fach auf jeden Fall die erforderliche Stundenanzahl. Je nach Jahreswochenstunden wird die Anzahl der Themenbereiche für jedes Fach errechnet. Für Deutsch sind 24 Themenbereiche vorgesehen, die im Laufe der Oberstufe im Unterricht bearbeitet werden müssen. Diese 24 Themenbereiche werden im sogenannten „ Themenbereichskorb “ zusammengefasst. Eine Klasse kann einen von der Deutschlehrkraft eigens für sie erstellten Themenbereichskorb haben oder einen, der für alle Abschluss­ klassen einer Schule von den Deutschlehrkräften gemeinsam erstellt wurde. Die Deutschlehrkräfte sind dazu verpflichtet, Ihnen die Themenbereiche spätestens Ende November des Abschlussjahres bekannt zu geben. Die Lehrkräfte müssen weiters zu jedem Themenbereich zwei voneinander unabhängige kompetenzorientierte Aufgabenstellungen ausarbeiten. Diese dürfen Ihnen natürlich nicht bekannt sein. Im Rahmen der Reifeprüfung ziehen Sie aus dem Themenbereichskorb zwei Themenbereiche , für einen der beiden müssen Sie sich dann entscheiden. Erst dann bekommen Sie von der Lehrkraft eine konkrete Aufga­ benstellung dazu ausgehändigt. Welche der beiden Aufgabenstellungen Ihnen die Lehrkraft vorlegt, bleibt ihr überlassen. Sie haben nun 20 Minuten Zeit , sich auf die Präsentation und Beantwortung der Aufgabenstellung vorzubereiten (Vorbereitungszeit). In einem Prüfungsgespräch von maximal 20 Minuten müssen Sie anschlie­ ßend Ihr Wissen und Können präsentieren. Der Wahlpflichtgegenstand Deutsch kann, sofern Sie ihn zwei Schuljahre lang zu je zwei Jahreswochenstunden besucht haben, von Ihnen als eigenständiges Prüfungsfach zur mündlichen Reifeprüfung gewählt werden. Der Themenbereichskorb umfasst in diesem Falle zwölf verschiedene Bereiche. Die Kombination des Pflichtgegen­ standes Deutsch mit dem Wahlpflichtgegenstand Deutsch ist allerdings nicht möglich. Sie können nur in einem der beiden Gegenstände antreten. Die Rolle des Ausgangstextes Jeder Aufgabenstellung ist ein Text beigelegt, der in die Beantwortung der Aufgabe verpflichtend miteinbezo­ gen werden muss. Es kann sich dabei um einen literarischen Text handeln, der entweder als Ganztext vorliegt (z. B. kürzere Textsorten, wie Gedichte oder Kurzgeschichten) oder in Ausschnitten präsentiert wird (Textaus­ schnitt aus einem Roman, einer Novelle, einem Drama …). Auch lineare Sachtexte (Zeitungsartikel, Lexikonar­ tikel …) und nicht-lineare Sachtexte (Diagramme, Statistiken, Grafiken …) können der Fragestellung beigefügt werden. Selbst bildliche Darstellungen (Fotos, Comics, ein abgebildetes Gemälde …) und Kurzfilme oder Film­ ausschnitte bzw. Hörtexte sind als Ausgangstext möglich. Bezieht sich die Fragestellung auf einen umfangreicheren Text (Romane, Novellen oder Dramen), so können diese Texte bereits aus dem Lehrstoff der Oberstufe bekannt sein. Sie sind dann allerdings mit Aufgabenstellun­ gen verbunden, die im Unterricht noch nicht durchgenommen wurden. Es kann z. B. eine Szene eines Dramas ins Zentrum geholt werden, die aus der Klassenlektüre zwar inhaltlich bekannt ist, allerdings noch nie geson­ 1 1.1 – 1.2 – 4 Nur zu Prüfzweck n – Eigentum des Verlags öbv

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