Impuls Chemie 4, Schulbuch

Sicherheitsvorkehrungen beim Experimentieren Sicherheitsvorkehrungen beim Experimentieren • Trage bei allen Experimenten eine Schutzbrille. • Lange Haare müssen zusammengebunden werden, damit sie nicht in die Brennerflamme oder andere Gefahrenquellen geraten können. • In Laborräumen bzw. beim Experimentieren darf weder gegessen noch getrunken werden. • Öffnungen von Reagenzgläsern dürfen nie auf andere Personen gerichtet werden. • Beim Erhitzen einer kleinen Flüssigkeitsmenge im Reagenzglas darf das Glas immer nur kurz über die Brennerflamme gehalten werden. Der Inhalt soll dabei vorsichtig geschüttelt werden. • Halte dich genau an die Versuchsbeschreibungen. Bei Unklarheiten wende dich an deine Lehrerin oder deinen Lehrer. • Chemikalien dürfen grundsätzlich nicht gekostet werden. Berührung mit der Haut vermeiden. • Chemikalienflaschen nach jeder Entnahme wieder sorgfältig verschließen. • Chemikalien dürfen niemals in Gefäßen aufbewahrt werden, die für Lebens- und Genussmittel bestimmt sind. Es besteht die Gefahr einer Verwechslung. Im Chemiesaal weder essen noch trinken! • Gefahrensymbole auf den Gefäßen mit Chemikalien beachten. • Achte darauf, dass Geräte standfest und kippsicher aufgestellt werden. Gefäße mit Chemikalien immer an einem sicheren Ort aufstellen. • Bei Geruchsproben darfst du dir die Dämpfe nur zufächeln. Niemals direkt die Nase über das Gefäß halten. • Bevor du mit dem Experiment beginnst, müssen alle Geräte und Chemikalien bereit stehen. • Nach den Versuchen muss der Arbeitsplatz gereinigt hinterlassen werden. Geräte und Chemikalien wieder an die vorgesehenen Plätze zurückstellen. • Um im Experimentalunterricht möglichst wenige chemische Abfälle entstehen zu lassen, verwende immer nur angemessene Stoffmengen. • Chemikalienreste richtig entsorgen (nicht zurück in die Vorratsgefäße). Gefährliche Stoffe werden nach Stoffgruppen in eigenen, gekennzeichneten Abfallbehältern gesammelt. Ungiftige und ungefährliche Stoffe darfst du in den Ausguss oder in den Papierkorb geben. 6 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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