Wirtschaft gestalten HLW V, Arbeitsbuch BW

Prüfungsvorbereitung KOMPAKT: Unternehmenszusammenschlüsse 218 Arten von Unternehmenszusammenschlüssen • Horizontale Zusammenschlüsse: Unternehmen innerhalb der gleichen Branche schließen sich auf der gleichen Ebene zusammen • Vertikale Zusammenschlüsse: Unternehmen aus vor- bzw. nachgelagertenWirtschaftszweigen schlie- ßen sich zusammen Kooperation Arten = Unternehmen bleiben rechtlich selbstständig, müssen aber einen mehr oder weniger großen Teil ihrer wirtschaftlichen Selbststän- digkeit aufgeben • Arbeitsgemeinschaft (ARGE): Ziel ist die Erfüllung einer abgegrenzten Aufgabe (z.B. im Bauwesen der Bau eines Bürogebäudes) • Interessensgemeinschaft: langfristig ausgerichtet (z.B. bei Werbekooperationen oder Unternehmer/innenverbänden • Franchising: Vertriebskooperation, bei der der Franchise- Geber dem Franchise-Nehmer gegen Gebühr Waren, Dienst- leistungen und Know-how zur Verfügung stellt • Cluster: branchenübergreifendes Netzwerk von Unterneh- men und verschiedenen Institutionen (z.B. aus der For- schung), mit dem Ziel, Kompetenzen und Wettbewerbsfähig- keit entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu steigern • Allianz: Kooperation von international tätigen Unternehmen, um die individuellen Stärken zu vereinen und besser am Markt auftreten zu können • Kartell: verbotene Kooperation mit dem Ziel, den Wettbe- werb zu beschränken; Kartelle treffen z.B. Absprachen zu Konditionen (Liefer- und Zahlungsbedingungen), Preisen und Mengen, die auf den Markt gebracht werden, regionale Aufteilung von Märkten Konzentration Arten = Angliederung eines bestehen- den Unternehmens an eine wei- tere Wirtschaftseinheit; wirt- schaftliche Selbstständigkeit des angegliederten Unternehmens geht zugunsten der übergeord­ neten Einheit verloren oder wird zumindest eingeschränkt; recht­ liche Unabhängigkeit geht meist verloren. • Konzern (Group): wirtschaftlicher Verbund zwischen Unter- nehmen, die rechtlich selbstständig bleiben – mit einer gemeinsamen Leitung (Holding) • Fusion (Merger): Zusammenschluss von zwei oder mehreren Unternehmen, indem sie danach eine rechtliche Einheit bilden  nach der Fusion existiert nur mehr ein Unterneh- men + Kapitalbeteiligung Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

RkJQdWJsaXNoZXIy ODE3MDE=