Wirtschaft gestalten HLW V, Arbeitsbuch BW
217 Lieferbedingungen im Außenhandel (INCOTERMS) Risiko trägt der Verkäufer Kosten trägt der Verkäufer Transportversicherung ist Pflicht des Verkäufers Risiko trägt der Käufer Kosten trägt der Käufer Klauseln für die See- und Binnenschifffahrt Verkäufer Fracht führer Landes- grenze Versand- hafen Schiff Bestim- mungsha- fen genannter Bestim- mungsort Käufer EX WORKS (EXW) = Ab Werk (Verkäufer muss die Ware auf seinem Gelände zur Verfügung stellen) FREE CARRIER (FCA) = Frei Frachtführer (Verkäufer muss die Ware dem benannten Frachtführer am benannten Ort über geben). Diese Klausel kann für alle Transportarten verwendet werden. CARRIAGE PAID TO (CPT) = Frachtfrei (Der Verkäufer muss die Frachtkosten bis zum benannten Bestimmungsort tragen und den Beförderungsvertrag abschließen. Das Risiko geht bei der Übergabe an den ersten Frachtführer über.) CARRIAGE AND INSURANCE PAID TO (CIP) = Frachtfrei versichert (Gleiche Verpflichtungen wie bei CPT; zusätzlich muss der Verkäufer eine Transportversicherung bezahlen) DELIVERED AT TERMINAL (DAT) = Geliefert Terminal (Ware gilt als geliefert, sobald sie vom ankommenden Verkehrsmittel entladen und dem Käufer am benannten Terminal im benannten Bestimmungshafen/-ort zur Verfügung gestellt wird.) DELIVERED AT PLACE (DAP) = Geliefert benannter Ort (Ware gilt als geliefert, wenn sie dem Käufer auf dem ankommenden Beförderungsmittel entladebereit am benannten Bestimmungsort zur Verfügung gestellt wird.) DELIVERED DUTY PAID (DDP) = Geliefert verzollt (Verkäufer trägt alle Kosten der Lieferung und der Einfuhr der Ware.) FREE ALONGSIDE SHIP (FAS) = Frei Längsseite Schiff (Kosten und Risiko gehen über, wenn sich die Ware längsseits des vom Käufer benannten Schiffes im Versandhafen befindet.) FREE ON BOARD (FOB) = Frei an Bord (Kosten und Risiko gehen über, wenn sich die Ware an Board des vom Käufer benannten Schiffes im Versandhafen befindet.) COST AND FREIGHT (CFR) = Kosten und Fracht benannter Bestimmungshafen (Das Risiko geht bereits an Bord des Schiffes im Verschiffungshafen auf den Käufer über. Der Verkäufer trägt die Kosten bis zur Ankunft im Bestimmungshafen.) COST, INSURANCE AN FREIGHT (CIF) = Kosten, Versicherung und Fracht (Zusätzlich zu den Regelungen bei CFR muss der Verkäufer eine Seetransportversicherung abschließen.) DOUANE ZOLL Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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