Wirtschaft gestalten HLW V, Arbeitsbuch BW

Prüfungsvorbereitung KOMPAKT: Gründung – Rechtliche Fragen 196 Gewerberecht Unternehmer laut Unternehmensgesetzbuch Firma/Firmenbuch Allgemeine Voraussetzungen: österreichische Staatsbürgerschaft oder EWR/EU-Bürgerschaft bzw. Gleichstellung samt Aufenthaltsbewilligung, vollendetes 18. Lebensjahr (Eigenberechtigung), keine vorhandenen Ausschließungsgründe , geeigneter Standort Freie Gewerbe Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen Gewerbeart, die ausgeübt werden darf Beispiele: Animateur/in, Erstellen von Horoskopen, Babysitten, Betrieb eines Solariums, Handel mit Waren, Werbeagentur Ja Tätigkeit wird selbstständig, regelmäßig, mit Gewinnerzielungsabsicht und erlaubt ausgeführt. Besondere Voraussetzungen (Befähigungsnachweis): erfolgreich abgelegte Prüfungen, Abschluss einer Ausbildung, Berufspraxis Reglementierte Gewerbe ohne Zuverlässigkeitsprüfung Beispiele: Handwerke, Sonstige Gewerbe (z. B. Gastgewerbe) Zuverlässigkeitsprüfung: Ausübung des Gewerbes ist mit einer besonderen Verantwortung gegenüber anderen Personen verbunden. Reglementierte Gewerbe mit Zuverlässigkeitsprüfung (sensible Gewerbe) z.B. Baumeister/in, Waffengewerbe Brauche ich für die Umsetzung meiner Geschäftsidee/meines Geschäftsmodells eine Gewerbeberechtigung? Nein Voraussetzungen nicht erfüllt oder Ausnahmen (Neue Selbstständige, Ärzte, Rechtsanwälte, Landwirte) Tätigkeit ist auf Dauer angelegt, wird selbstständig ausgeübt, ist eine wirtschaftliche Tätigkeit (Gewinnerzielungsabsicht spielt keine Rolle). Unternehmer aufgrund der Rechtsform: GmbH, AG, Genossenschaft, SE Ausnahmen: Ärzt/innen, Freiberufler (z.B. Rechts- anwält/innen), Landwirt/innen können sich freiwillig an die Regelungen des UGB halten Firma: eingetragener Name eines Unternehmers, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt. Jeder Firmenname ist zulässig, sofern er nicht irreführend ist und sich deut- lich von anderen bestehenden Firmen (insbesondere am gleichen Ort) unterscheidet. Möglichkeiten bei der Namenswahl : Namensfirma, Sachfirma, Fantasienamen – Rechtsform muss immer angegeben werden. Firmenbuch: öffentliches Verzeichnis, das wichtige Informationen über Unternehmen erfasst Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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