Wirtschaft gestalten HLW IV, Arbeitsbuch BW

TOOL BOX 250 TOOL BOX 4: Überblick bewahren – Wo kann man Schulden haben? Wo man Schulden haben kann ÚÚ Banken (Kredite, Bürgschaften, Lohn-, Gehaltskonto,…) ÚÚ Versandhäuser ÚÚ Leasingunternehmen ÚÚ Versicherungen ÚÚ Finanzamt ÚÚ Sozialversicherung ÚÚ Gemeinde ÚÚ Magistrat/Bezirkshauptmannschaft (Jugendamt, Stra- fen, Sozialhilfe, …) ÚÚ Unterhaltsgläubiger ÚÚ Gericht ÚÚ Privatgläubiger ÚÚ Krankenhaus/Arzt/Therapeut ÚÚ Telefongebühren ÚÚ Rundfunkgebühren ÚÚ Polizeistrafen ÚÚ Partnervermittlung ÚÚ Gehaltsvorschuss ÚÚ Firmendarlehen ÚÚ Vermieter ÚÚ Strom, Gas ÚÚ Fitness-Studio ÚÚ Rechtsanwalt ÚÚ Sonstiges (Zeitungsabonnement, Videothek, Möbelgeschäft, Handwerker) ÚÚ … Eigene Unterlagen: Die Sichtung alter Unterlagen und intensives Nachdenken ist wohl die wichtigs- te und ergiebigste Quelle. Bezirksgericht: In der Exekutionsabteilung des für Sie zuständigen Bezirksgerichtes erhalten Sie kostenlos einen Auszug aus dem Exeku- tionsregister. Dieser Auszug enthält jedoch nur die anhängigen Exeku- tionsverfahren bei diesem Gericht. Nicht erfasst sind nicht geklagte Schulden, bereits seit längerem nicht mehr betriebene Forderungen und Schulden, die bei einem anderen Bezirksgericht anhängig sind. Kreditschutzverband: Einmal jährlich erhält man beim Kreditschutz- verbandvon1870einenkostenlosenAuszugaus der Konsumentenkredit­ evidenz, der Warenkreditevidenz und Warnliste. Da Meldungen auf freiwilliger Basis erfolgen, muss auch diese Auskunft nicht vollständig sein. Webtipp: Schuldnerhilfe Link id297u Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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