Wirtschaft gestalten HLW IV, Arbeitsbuch BW

213 Unternehmen schließen sich zusammen Fusion (Merger) ist ursprünglich der rechtliche Tatbestand der Verschmelzung zweier oder mehrerer Unternehmen zu einem Unternehmen. Im heutigen Sprachgebrauch wird der Begriff „Fusion“ für jeden Zusammenschluss zweier Unternehmen verwendet (und zwar unabhängig von der rechtlichen Ausge- staltung), einschließlich dem Unternehmenskauf (englisch Acquisitions). Im deutschsprachigen Raum hat sich daher die englische Bezeichnung „Mergers & Acquisitions“ (Zusammenschlüsse und Übernah- men) bzw. die Abkürzung M&A etabliert. Die Finanzierung dieser Unternehmensübernahmen kann auf unterschiedliche Arten erfolgen: ÚÚ In äußerst seltenen Fällen durch Eigenmittel, wenn hohe Cash-Reserven bestehen. ÚÚ Finanzierung durch Aktientausch: Dabei erhalten die „Altaktionäre“ des übernommenen Unterneh- mens Aktien des übernehmenden Unternehmens. Es findet also lediglich ein Austausch der Anteile statt, bei dem kein Geld fließt. ÚÚ Finanzierung mittels eines hohen Anteils an Fremdkapital (Leveraged Buy-out): Das Hauptrisiko bei dieser Art der Übernahme tragen die Gläubiger. Gewinnbringend ist diese Form der Finanzierung, wenn die Gesamtkapitalrentabilität höher ist als die Kosten für das Fremdkapital. Erfolgt der Kauf durch das Management selbst, spricht man von Management-Buy-out. Auf hier wird zumeist mit Fremdkapital finanziert. ARBEITSAUFGABE 6: Konzernstrukturen und Unternehmensübernahmen recherchieren a) In Band III haben Sie im Kapitel zum Personalmanagement bereits die KASTNER GRUPPE kennen- gelernt. Besuchen Sie die Website und recherchieren Sie die Gruppenstruktur. b) Recherchieren Sie die Konzernstruktur der Lufthansa. c) Recherchieren Sie das Volumen der größten Fusionen, die in den letzten Jahren weltweit stattge- funden haben und geben Sie an, welche Branchen am häufigsten dabei vorkommen. d) Überprüfen Sie, welche Rolle die Bundeswettbewerbsbehörde bei Unternehmenszusammen- schlüssen in Österreich spielt. Link 8v73be Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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