Wirtschaft gestalten HLW IV, Arbeitsbuch BW

208 9.1 Arten von Unternehmenszusammenschlüssen unterscheiden Die Arten von Unternehmenszusammenschlüssen kann man in verschiedene Kategorien einteilen. Als Kriterien können dabei die Ebenen, auf denen die Unternehmen tätig sind und der Grad der wirtschaft- lichen bzw. rechtlichen Unabhängigkeit herangezogen werden. Die stärkste Form des Zusammen- schlusses ist, wenn aus zwei oder mehreren bislang selbstständigen Unternehmen ein einziges neues Unternehmen wird. Unternehmenszusammenschlüsse auf unterschiedlichen Ebenen Schließen sich Unternehmen zusammen, zwischen denen es keinen offensichtli- chen Zusammenhang gibt, spricht man von einem diagonalen Zusammenschluss bzw. von einem Konglomerat. Dies wäre z.B. der Fall, wenn ein Sportartikelhändler mit einem metallverarbeitenden Unter- nehmen kooperiert. Unternehmenszusammenschlüsse auf Basis von Kooperationen Art der Kooperation Erklärung Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Eine Arbeitsgemeinschaft aus verschiedenen Unternehmen dient dazu, gemeinsam eine abgegrenzte Aufgabe zu erfül- len. Arbeitsgemeinschaften finden sich häufig z.B. im Bau­ wesen. Bei Banken spricht man von einem Konsortium, das z.B. einen Börsengang für ein Unternehmen durchführt. ARGE sind rechtlich zumeist Gesellschaften bürgerlichen Rechts (siehe Band II). Horizontale Zusammenschlüsse Unternehmen innerhalb der gleichen Branche schließen sich auf der gleichen Ebene zusammen. Biobauer Biobauer Hersteller von Tiefkühlprodukten Handelsunternehmen Biobauer Vertikale Zusammenschlüsse Unternehmen aus vor- bzw. nachgelagerten Wirtschaftszweigen schließen sich zusammen. Bei Kooperationen bleiben die Unternehmen rechtlich selbstständig, müssen aber einen mehr oder weniger großen Teil ihrer wirtschaftlichen Selbstständigkeit aufgeben. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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