Wirtschaft gestalten HLW IV, Arbeitsbuch BW
194 8 4 Aufträge abwickeln 8.4.1 Lieferung vorbereiten Die Ware muss nicht nur versendet werden, sondern es müssen auch sämtliche Dokumente für den Transport, den Zoll und/oder den Käufer organisiert werden. Welche Dokumente der Käufer verlangt, ist im Kaufvertrag (meist in der Bestellung) oder/und im Akkreditiv geregelt. Werden Doku- mente nicht erbracht, ist es möglich, dass der Käufer keine Zah- lung leisten muss. Sämtliche Dokumente werden von den Banken (z.B. bei Akkreditivgeschäften) und vom Käufer sehr genau kontrolliert, weshalb der Verkäufer bei der Ausstellung auf alle Details (z.B. Datum, Nummern, Übereinstimmung mit der Bestellung) genau achten muss! Transportdokumente: Konnossement (Bill of Lading, B/L) : Mit dem Konnossement (frz. Anerkennung) bestätigt der Verfrach- ter (z.B. die Reederei), dass er die Ware übernommen oder geladen hat, und dass er die Ware zum Bestimmungshafen transportiert. Wer diese Dokumente hat, dem gehört die Ware. Das Konnosse- ment wird dann vom Verkäufer komplett an den Kunden gesendet (beim Akkreditiv über die Banken), der damit die Ware im Ankunftshafen erhält. Die Ware wird nur an den im Konnossement genannten Empfänger ausgegeben. Das Konnossement kann unterschiedliche Bezeichnungen tragen, z.B. „oce- an B/L“ für Seetransporte, „combined B/L“ für eine Kombination von Schiffs- und einem weiteren Transportmittel etc. Frachtpapiere: Diese Papiere bestätigen den Abschluss eines Transportvertrages, sie bestätigen aber nicht das Eigentum an einer Ware. ÚÚ Luftfrachtbrief (Air Waybill, AWB): für Transporte per Flug- zeug ÚÚ Bahnfrachtfrief (CIM-Frachtbrief): für Bahntransporte, bei mind. einer vollständigen Bahnwagonladung ÚÚ Lkw-Frachtbrief (CMR-Frachtbrief): für grenzüberschrei- tende Lkw-Transporte, bei einer vollständigen Lkw-Ladung ÚÚ Seefrachtbrief (Sea Waybill): für den Seetransport, wenn das „strenge“ Konnossement nicht erforderlich ist, d.h., die Ware muss nicht unbedingt der im Seefrachtbrief ge- nannte Empfänger abholen. ÚÚ Frachtbriefe für den kombinierten Transport (z.B. Bahn und Schiff): Combined Transport Document (CTD) oder Multimodal Transport Dokument (MTD) Begleitpapiere: Diese Unterlagen begleiten, soweit sie vereinbart wurden, die Ware während des Transportes: ÚÚ Handelsfaktura (Handelsrechnung) ÚÚ Zollfaktura (Customs Invoice): dient der Verzollung im Einfuhrland ÚÚ Ursprungszeugnis (Certificate of Origin): Bestätigung einer Behörde (z.B. Wirtschaftskammer) über die Herkunft der Ware ÚÚ Pack- und Gewichtsliste: Die Ware wird z.B. je nach Container, nach Art, Menge und Gewicht aufge- listet. Diese Listen sind wichtig für den Zoll, die Versicherung und die Beladung. ÚÚ Inspektionszertifikat (Certificate of Inspection): Eine neutrale Stelle bestätigt, dass die Ware genau dem Vertrag entspricht. Teilweise werden auch Test- oder Analysezertifikate (Kontrolle der Qualität, der chemischen Zusammensetzung, …) vom Käufer verlangt. ÚÚ Gesundheitszeugnis: Eine Behörde bestätigt, dass Erzeugnisse (z.B. Nahrungsmittel, Holz, Textilien, lebende Tiere) frei von Seuchen und Krankheiten sind. ÚÚ Versicherungspolizze: Bestätigung über den Abschluss einer Transportversicherung Waren werden häufig in Containern geliefert, da diese genormte Größen haben und somit optimal stapelbar sind. Schiff-, Bahn- und Lkw-Ladeflächen sind genau auf diese Container abgestimmt. Linksammlung 8n54kw Internationalisierung ✓ Bearbeitung /Vertrieb ✓ Vertrag ✓ Kultur 0 Abwicklung Nur zu Prüfzwe ken – Eigentum des Verlags öbv
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