Wirtschaft gestalten HLW IV, Arbeitsbuch BW

188 Welche Lieferklauseln sollten verwendet werden? Dies kann nicht eindeutig beantwortet werden, der Exporteur wird üb- licherweise den Kosten- und Risikoübergang möglichst früh (E- und F- Klauseln), der Importeur möglichst spät (C- und D-Klauseln) am Liefer- weg wählen. Für den Importeur ist es vorteilhaft, wenn die Ware nach dem Risikoübergang noch versichert ist (CIP und CIF). Selbst wenn der Kosten- und Risikoübergang am gleichen Ort ist (z.B. bei FAS und FOB beim Abfahrtshafen), wird der Exporteur FAS (ohne Beladung), der Im- porteur FOB (mit erfolgter Beladung) wählen. In der Praxis werden Waren mit DDP oder CIF-Vereinbarung teurer verkauft als bei einer EXW-Verein- barung, da die anfallenden Kosten bereits vorweg in den Verkaufspreis einkalkuliert werden. Kalkulationsschema für Transportkosten, je nach gewählter Lieferklausel: Verkäufer Käufer = Preis FCA „Frei Frachtführer“ = Preis FAS „Frei Längsseite Schiff“ = Preis FOB „Frei an Bord“ = Preis CFR „Kosten und Fracht“ = Preis CIF „Kosten, Versicherung, Fracht“ = Preis DDP „Geliefert Verzollt“ + Ausfuhrzollabfertigung + evtl. Frachtkosten bis zum Spediteur + Frachtkosten bis Abgangshafen + Lagerkosten im Hafen + Hafenkosten (für Beladung) im Abgangshafen + Konnossementkosten + Seefrachtkosten bis zum Bestimmungshafen + Transportversicherung (Schiff) + Lagerkosten im Hafen + Einfuhrzollabfertigung, Steuern + Transportkosten im Bestimmungsland FAS FOB = Preis EXW „Ab Werk“ Herstellungskosten der Ware, ohne Transport Risikoübergang – leichter gesagt als getan? Ab dem Risikoübergang (z.B. bei FOB, sobald die Ware am Schiff verladen ist) gehört dem Käufer die Ware und ihn treffen nun alle zukünftigen Beschädigungen. Deshalb sollte die Ware beim Risikoüber- gang geöffnet und überprüft werden. Dies ist häufig unmöglich, wenn die Ware etwa in – von den Zollbehörden – versiegelten Containern transportiert wird. Teilweise werden Container mit moderner Technik versehen, die Probleme während des Transportes aufzeichnet, um die Entstehung von Transportschäden nachrecherchieren zu können (z.B. Feuchtig- keit, Temperatur, Sturz). Häufig werden Lieferklauseln verwendet, wo die Ware gut überprüft werden kann, z.B. bei FCA, CPT und CIP, wenn die Ware dem Spediteur übergeben und vom Zoll versiegelt wird. Import: Wie kann ein Lieferverzug vermieden werden? Ist ein Akkreditiv vereinbart, reicht dies aus. Zur Vermeidung von Lieferverzug kann der Käufer auch die gleichen Vereinbarungen treffen wie im Inland (vgl. 1. Jahrgang). Daher wird er nach ausreichend rechtlicher Beratung eine der folgenden Möglichkeiten in die Bestellung aufnehmen : ÚÚ Liefergarantie (= Bankgarantie) Beispiel für eine Vereinbarung: „Bis spätestens 23.4.20.. ist eine unwiderrufliche Bankgarantie einer Schweizer Bank über 30% der Rechnungssumme als Liefergarantie zu erbringen.“ ÚÚ Pönale Beispiel für eine Vereinbarung: „Bei Überschreitung des Liefertermins wird eine Vertragsstrafe von 0,5% des Gesamtbetrages für jede angefangene Woche berechnet.“ ÚÚ Fixgeschäft (für das Exportgeschäft nur bedingt geeignet) Beispiel für eine Vereinbarung: „Lieferung am 30.03.20… Der Liefertermin versteht sich als Fixter- min. Ist die Lieferung bis zu diesem Termin noch nicht erfolgt, gilt der Vertrag als aufgelöst. Etwaige entstandene Kosten gehen nicht zu Lasten des Käufers.“ Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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