Wirtschaft gestalten HLW IV, Arbeitsbuch BW
180 8.2.2 Zahlung vereinbaren und absichern Das größte Problem für den Verkäufer – insb. bei Auslandsgeschäf- ten – besteht darin, dass er dem Käufer die Ware liefert, dieser aber nicht zahlt. Dieses Risiko kann mit folgenden Vereinbarungen redu- ziert werden. Möglichkeiten der Zahlungsabsicherung in internationalen Kaufverträgen ohne Banken mit Banken An- oder Vorauszahlung Exportkredit- bzw. Zahlungsausfallsversi- cherung Eigentumsvorbehalt Zahlungsgarantie Dokumentenakkreditiv (L/C) Dokumenteninkasso (D/P) Wechsel (vgl. 1. Jahrgang) Folgende Möglichkeiten zur Zahlungsabsicherung können ohne Hilfe der Banken vereinbart werden: ÚÚ An- bzw. Vorauszahlung (vgl. 1. Jahrgang): Bei einer Vorauszahlung hat der Importeur jedoch keine Sicherheit, dass er die Ware wirklich geliefert bekommt. Schwechater Kabelwerke GmbH Die Firma SKW würde gerne Vorauszahlung vereinbaren, Kunden im Ausland sind jedoch nur selten dazu bereit, weshalb die SKW GmbH entweder andere Zahlungsabsicherungen verwendet oder bei Anzahlung eine Anzahlungs- oder Liefergarantie (vgl. 1. Jahrgang) von ihrer Bank gibt. ÚÚ Exportkredit- bzw. Zahlungsausfallsversicherung: Exportversicherungen kontrollieren regelmäßig, ob es bei den internationalen Geschäftspartnern zu Zahlungsschwierigkeiten kommen wird und garantieren die Zahlung bis zu einer festgelegten Gesamtsumme. Webtipp: Ein Video und Informa- tionen zu Exportversicherungen finden Sie in der nebenstehenden Linksammlung. Die Firma SKW arbeitet mit der Prisma Kreditversicherungs-AG zusammen. Diese vergibt für Kun- den im Ausland jeweils einen eigenen Haftungsrahmen und zahlt im Falle eines Zahlungsausfalls. ÚÚ Eigentumsvorbehalt (vgl. 1. Jahrgang): In manchen Ländern reicht die Vereinbarung „Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum“ (z.B. im Angebot) aus. In anderen Ländern gelten andere Regelungen oder muss dies sogar gerichtlich registriert werden (z.B. in der Schweiz). Die Firma SKW verlässt sich im Außenhandel nicht auf die Regelung des Eigentumsvorbehalts, da einerseits meist die rechtliche Wirksamkeit ungewiss ist, und es andererseits Probleme bereitet, im Falle eines Zahlungsausfalls die Ware vom Käufer wiederzubekommen und zurück zu transportie- ren. Häufig ist dies deshalb sinnlos, da die Kabel bereits verbaut wurden. Folgende Möglichkeiten zur Zahlungsabsicherung (Fortsetzung S.182) können nur mit Hilfe der Ban- ken vereinbart werden: ÚÚ Zahlungsgarantie („payment guarantee“, vgl. 1. Jahrgang): Die Bank des Käufers verpflichtet sich, im Falle des Zahlungsausfalls des Käufers, dem Verkäufer eine bestimmte Summe (z.B. 60% der Rech- nungssumme) zu überweisen, wenn der Verkäufer dies verlangt (d.h. „die Garantie zieht“). Die Firma SKW versendet Kabel im Wert von 100.000,00 EUR nach Italien und hat daher im Angebot die Beibringung einer Bankgarantie in der Höhe von 80% der Rechnungssumme vereinbart. Der italienische Kunde beauftragt die UniCredito AG mit der Ausstellung einer Zahlungsgarantie über 80.000,00 EUR und Übersendung an die SKW. Für diese Dienstleistung zahlt das italienische Unter- nehmen 1.000,00 EUR an die Bank. Sollte der italienische Kunde nach Erhalt der Kabeltrommeln und der ersten Mahnung nicht zahlen, löst die SKW die Zahlungsgarantie bei der Bank ein und erhält die 80.000,00 EUR. Die Bank stellt dem italienischen Kunden einen Kredit in der gleichen Höhe fällig. Linksammlung ng7r7p Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy ODE3MDE=