Wirtschaft gestalten HLW III, Arbeitsbuch BW

59 Spielregeln im Berufsleben einhalten Vorzeitige Entlas- sung durch die Arbeitgeberin/ den Arbeitgeber Eine Entlassung ist die fristlose Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den/die Ar- beitgeber/in aus einem wichtigen Grund (schwere Pflichtverletzung). Liegt ein Entlas- sungsgrund vor, ist die Entlassung berechtigt erfolgt (sonst ist die Entlassung unberech- tigt). Der/die Arbeitnehmer/in liefert z.B. einen Entlassungsgrund, wenn er/sie • bei der Einstellung falsche oder gefälschte Zeugnisse vorgelegt hat, • unfähig für die vereinbarte Arbeit ist, • trotz Ermahnung immer wieder alkoholi- siert arbeitet, • ohne rechtmäßigen Grund längere Zeit nicht zur Arbeit erscheint. Bei einer berechtigten Entlassung muss der/die Arbeitnehmer/in teils er- hebliche finanzielle Nachteile hinnehmen (z.B. Ersetzen von allen Schäden, die die Ursache für die Entlassung waren). Erfolgt die Entlassung ungerechtfertigt, erhält man eine Kündigungsent- schädigung für den Zeitraum, der einer ordnungsgemäßen Kündigung ent- spricht und anteilige Sonderzahlungen. Wurde nicht der anteilige Urlaub konsumiert, der einem zusteht, erhält man eine Ersatzleistung. Vorzeitiger Austritt durch die Arbeitneh- merin/den Arbeit- nehmer Verletzt der/die Arbeitgeber/in seine/ihre Pflichten schwer, kann der/die Arbeitnehmer/in fristlos aus dem Unternehmen austreten. Zu den Gründen für einen Austritt zählen: • Der/die Arbeitgeber/in kommt seiner/ihrer Pflicht zur Entgeltzahlung nicht nach. • Der/die Arbeitgeber/in sorgt nicht für den Schutz der Gesundheit des Arbeitnehmers (dazu zählt z.B. auch der Schutz vor sexueller Belästigung). Bevor man austritt, sollte man dem/der Arbeitgeber/in die Möglichkeit geben, das Problem zu beheben. Tritt man ungerechtfertigt aus dem Unter- nehmen aus, verliert man seine Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin. Egal, ob der letzte Arbeitsplatz in beiderseitigem Einvernehmen oder in Unfrieden verlassen wurde – nach dem Ausscheiden stehen Arbeitnehmer/innen folgende Unterlagen zu: • Arbeitsbescheinigung für die Beantragung des Arbeitslosengelds • Abmeldung von der Gebietskrankenkasse, Arbeits- und Entgeltbestätigung • Dienstzeugnis, Lohnzettel und Endabrechnung über das noch ausstehende Entgelt Erhalt der Kündigung Kündigungstermin (= letzter Tag des Arbeitsverhältnisses) Kündigungsfrist = Zeitspanne zwischen Erhalt der Kündigung und dem letzten Tag des Arbeitsverhältnisses Video 3iv78e Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

RkJQdWJsaXNoZXIy ODE3MDE=