Wirtschaft gestalten HLW III, Arbeitsbuch BW

54 3 Pflichten erfüllen und Rechte durchsetzen Jedem typischen Beschäftigungsverhältnis liegt ein Arbeits- vertrag zu Grunde. Das Gleiche gilt auch für ein befristetes Dienstverhältnis, Teilzeitbeschäftigung und geringfügige Be- schäftigung. Grundsätzlich ist es nicht verpflichtend, dass dieser Arbeitsvertrag schriftlich ausgestellt wird – ratsam ist es aber allemal. Aus den Pflichten für die Arbeitgeber/innen ergeben sich die Rechte für die Arbeitnehmer/innen – und umgekehrt. Pflichten der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers Pflicht Erklärung/Beispiel(e) Arbeitspflicht • Die Arbeitsleistung muss persönlich erbrach t werden. Eine Vertretung ist nicht möglich. Interessen der Arbeit­ geber/innen müssen gewahrt werden = Treuepflichten • Wenn es notwendig ist, müssen Arbeitnehmer/innen Mehrarbeit bzw. Überstunden leisten. Das könnte z.B. in der Folge von Naturkatastro- phen der Fall sein (es ist dann einem Buchhalter zumutbar, ihn nach einem Hochwasser zu Aufräumungsarbeiten im Unternehmen heranzuziehen). • Arbeitnehmer/innen sind verpflichtet, über die Gefahr von Schäden, z.B. durch Diebstähle andere Mitarbeiter/innen, zu informieren. • Kann man nicht zur Arbeit kommen , muss das unverzüglich gemeldet werden. • Ist man schwanger oder hat man einen Einberufungsbefehl bekom- men, muss man den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin gleich darüber informieren. Macht man das nicht, hat man keinen Schutz vor Kündigung oder Entlassung (siehe S.58 f.). Aufbau des Arbeitsrechts Beschäftigungsverhältnisse Pflichtpraktikum Dienstnehmerhaftpflicht Dienstzeugnis Mitarbeitervorsorge- kasse, Abfertigung Rechte und Pflichten Beendigung von Arbeitsverhältnissen Linksammlung 69uu5r Beim Abschluss eines Arbeitsvertrags muss vom Arbeitge- ber bzw. der Arbeitgeberin bis auf wenige Ausnahmen (z. B. wenn das Arbeitsverhältnis nicht länger als einen Monat dauert) unbedingt ein Dienstzettel ausgestellt werden. Da- rin sind die wesentlichen Vereinbarungen aus dem Arbeits- vertrag schriftlich festgehalten. Pflichten aus dem Arbeitsvertrag Pflichten der Arbeitnehmerin/ des Arbeitnehmers Pflichten der Arbeitgeberin/ des Arbeitgebers Arbeitsleistung muss persönlich erbracht werden (Arbeitspflicht) Interessen der Arbeitgeber/innen müssen gewahrt werden (Treupflicht) Zahlung als Gegenleistung für die erbrachte Leistung (Entgeltpflicht) Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss ein Zeugnis ausgestellt werden. Gesundheit und Leben der Arbeitnehmer/innen müssen geschützt werden (Fürsorgepflicht) Pflicht zur Gewährung eines Urlaubs Handlungen, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern Schaden zufügen, sind zu unterlassen (Unterlassungspflichten) Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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