Wirtschaft gestalten HLW III, Arbeitsbuch BW

206 7 Verbraucherrechte bei Reisen durchsetzen Die Urlaubszeit gilt als die schönste Zeit des Jahres. Leider kann auch hier einiges schief gehen. Um den Ärger für Urlauber/innen zu mildern, gibt es im Verbraucherrecht einige wichtige Reglungen. Die meisten dieser Regelungen gelten nur für Pauschalreisen . Dabei handelt es sich um ein Paket von mindestens zwei Teilleistungen (z. B. Flug, Verpflegung, Unterkunft, …). Diese Teilleistungen werden von Reiseveranstaltern gebündelt. Sie treten im eigenen Namen auf und sind eigenständige Unter- nehmen. Im Gegensatz zu Reiseveranstaltern sind Reisebüros nur Vermittler und bieten Beratung. Reiseveranstalter können auch als Reisevermittler auftreten. Folgen Sie dem Link und Sie finden Informationen zu Pauschalreisen sowie zusätzliche wichtige Infor- mationen für Verbraucher/innen im Zusammenhang mit Reisen. Tücken des Reisekataloges Bei der Planung einer Reise sind der Reisekatalog, Reiseprospekte und die Webseiten der Reisebüros und -veranstalter die wichtigsten Informationsquellen. Deshalb sind Reiseveranstalter verpflichtet, bei der Gestaltung dieser Informationen folgende Grundsätze zu beachten: ÚÚ Das Informationsmaterial muss so gestaltet sein, dass der/die Konsument/in die Informationen dort findet, wo sie sinnvollerweise auch hingehören. Erlaubt ist die Zusammenfassung von allgemeinen Hinweisen (z.B. über die Urlaubsregion). (Prospektklarheit) ÚÚ Im Informationsmaterial müssen alle Umstände (sowohl po- sitive als auch negative) angeführt werden, die die Entschei- dung der Reisenden wesentlich beeinflussen können. (Pros- pektvollständigkeit) ÚÚ Alles, was im Informationsmaterial beschrieben und mit Bil- dern dokumentiert wird, gilt als zugesagte Eigenschaft. Der Reiseveranstalter ist somit verpflichtet, ein realistisches Bild vom Urlaubsort zu vermitteln. Über Veränderungen am Ur- laubsort (z.B. durch Umbauarbeiten), müssen die Reisenden aufgeklärt werden. (Prospektwahrheit) Generell gilt, dass alles, was im Informationsmaterial beschrie- ben oder mit Fotos dargestellt ist, Vertragsbestandteil und so- mit für beide Vertragspartner bindend ist. Reisemängel Werden von Reiseveranstaltern Leistungen versprochen, die nicht eingehalten werden , liegt ein Man- gel vor und Reisende haben einen Anspruch auf Gewährleistung . Stellt man bei seinem Urlaub Mängel fest, sollten folgende Punkte beachtet werden: ÚÚ Gleich am Urlaubsort sofort beim Personal des Reiseveranstalters den Mangel anzeigen . Es ist rat- sam, sich eine schriftliche Bestätigung der Reiseleitung darüber ausstellen zu lassen. ÚÚ Beweise sichern (z.B. Fotos, Videos, Adressen von anderen Betroffenen) ÚÚ Verbesserung des Mangels verlangen ÚÚ Eine vom Reiseveranstalter angebotene Ersatzleistung muss man nur dann annehmen, wenn sie der vertraglich vereinbarten Leistung gleichwertig ist. ÚÚ Nach der Rückkehr die Ansprüche aus einer mangelhaften Reiseleistung so rasch wie möglich ge- genüber dem Reiseveranstalter geltend machen . ÚÚ Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Rückkehr von der Reise. Wirtschafts- faktor Arbeit- geber Reise- motive Trends negative Auswirkungen Verbraucher- recht Nach- haltigkeit Linksammlung xe65v3 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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