Wirtschaft gestalten HLW II, Arbeitsbuch BW

190 Man könnte eine Dienstleistung somit folgendermaßen beschreiben: Dienstleistungen können auf die unterschiedlichsten Arten angeboten werden und sowohl ein hohes als auch ein niedriges Know-how erfordern. Die beiden wichtigsten Arten von Dienstleistungen sind personenbezogene bzw. sachbezogene Dienstleistungen. Bei manchen ist die Abgrenzung voneinan- der nicht ganz eindeutig. Personenbezogene Dienstleistungen Sachbezogene Dienstleistungen werden mit oder an einer Person vollzogen werden nicht direkt an der Person ausgeführt, helfen ihr aber weiter Beispiele für personenbezogene Dienstleistun- gen sind: ÚÚ Leistungen einer Friseurin bzw. eines Friseurs ÚÚ Leistungen einer Masseurin/eines Masseurs ÚÚ Leistungen von Ärztinnen und Ärzten ÚÚ Leistungen von Lehrerinnen und Lehrern ÚÚ Leistungen von Pflegerinnen und Pflegern (z.B. in der Betreuung von alten Menschen) ÚÚ Leistungen aus dem Bereich der Psycho- und Physiotherapie ÚÚ andere Leistungen aus dem Bereich der Therapie ÚÚ Leistungen, die eine Sportlehrerin bzw. ein Sportlehrer erbringt Beispiele für sachbezogene Dienstleistungen sind: ÚÚ Leistungen bei der Reparatur und der Mon­ tage von Gegenständen (z.B. Autos, Mobil­ telefonen) ÚÚ Leistungen von Banken, Versicherungen und Finanzdienstleistern ÚÚ der Transport von Waren und die Beförderung von Personen ÚÚ die Leistungen, die Telefonnetzanbieter oder Provider für das Internet anbieten ÚÚ das Bereitstellen von Waren bei Handels­ unternehmen oder in der Gastronomie ÚÚ sonstige Beratungsleistungen ÚÚ Leistungen von Steuerberaterinnen und Steuerberatern ÚÚ Dienstleistungen, die im Internet erbracht werden (z.B. das Bereitstellen von Diensten für soziale Netzwerke) ÚÚ Erbringung von kreativen Leistungen (z.B. von einer Werbeagentur) Dienstleistungen sind immateriell , d. h. nicht greifbar. Daher ist auch keine Vorratsproduktion mög- lich (z. B. Steuerberatung, Massage, …). Im Wesentlichen handelt es sich um ein Leistungsverspre- chen . Der Absatz erfolgt oft vor der Leistungserstellung . Die Kunden und Kundinnen können die Qualität der erbrachten Leistung noch nicht abschätzen (z. B. Transport, Reisen, …) Nur zu Prüfzwecken – Eigentum es Verlags öbv

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