Wirtschaft gestalten HLW II, Arbeitsbuch BW

123 Rechtliche Fragen klären Zusammenfassung: Rechtliche Fragen klären 4 (Geschäfts-)Ideen schützen Was kann geschützt werden? Wo ist der Schutz geregelt? Welche Institution ist dafür zuständig? Wie lange ist die Schutzfrist? Technische Erfindun- gen durch Patente Patentgesetz Patentamt 20 Jahre „Kleinere“ technische Erfindungen und das Design durch Muster Musterschutzgesetz, Gebrauchsmuster­ gesetz Patentamt Geschmacksmuster max. 25 Jahre, Ge- brauchsmuster 10 Jahre Firmennamen Unternehmensgesetz- buch Firmenbuchgericht Bis zur Löschung aus dem Firmenbuch Geschützte Ursprungs- bezeichnungen und geschützte geografi- sche Angaben Durch eine EU-Verord- nung Patentamt EU-weit ohne zeitliche Beschränkung Marken Markenschutzgesetz Patentamt 10 Jahre (verlängerbar) Werke (Texte, Bilder) und Software Urheberrecht Bundesministerium für Justiz Solange der/die Urhe- ber/in lebt und weitere 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers/der Urhe- berin Was kann nicht geschützt werden? Geschäftsideen können innerhalb der EU nicht geschützt werden. Vollmachten Kriterium Prokura Handlungsvollmacht Darf erteilt werden von … … im Firmenbuch eingetragenen Un- ternehmen. … allen Unternehmen. Darf erteilt werden … … nur von der Unternehmerin/vom Unternehmer. … von der Unternehmerin/vom Unter- nehmer, von Prokuristinnen und Proku- risten oder anderen Handlungsbevoll- mächtigten. Wird erteilt … … ausdrücklich (schriftlich oder münd- lich). … ausdrücklich oder durch schlüssige Handlung. Muss ins Firmen- buch … … eingetragen werden. … nicht eingetragen werden. Umfasst … … alle Handlungen, die der Betrieb irgendeines Unternehmens mit sich bringt. … Handlungen, die der Betrieb des betreffenden Unternehmens gewöhn- lich mit sich bringt. Gesetzliche Beschränkungen sind … • Verkauf/Belastung von Grundstücken • Verkauf oder Einstellung des Unter- nehmens • Erteilung der Prokura • Tätigen von Gewerbeanmeldungen • Anmeldungen zu Firmenbuch • Unterzeichnung Jahresabschlusses • alle Einschränkungen, die für Prokuristinnen und Prokurisen gelten • Eingehen von Wechselverbindlichkei- ten • Aufnahme von Darlehen • Vertretung des Unternehmens vor Gericht Kann nach außen … … nicht eingeschränkt werden (außer die Einschränkung wird im Firmenbuch eingetragen). … eingeschränkt werden. Die Ein- schränkung ist aber nur wirksam, wenn der Dritte die Beschränkung kannte oder kennen musste. Die Übertrag­ barkeit der Voll- macht … … ist nicht möglich. … ist mit Zustimmung des Vertretenen (Unternehmer/in, Prokurist/in andere Handlungsbevollmächtigte) möglich. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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