Wirtschaft gestalten HLW II, Arbeitsbuch BW

113 Rechtliche Fragen klären 3.2 Muster (Gebrauchsmuster und Designs) Ein Gebrauchsmuster ist der „kleine Bruder“ bzw. die „kleine Schwester“ des Patents. Auch bei Ge- brauchsmustern geht es um den Schutz technischer Erfindungen, die jedoch nicht das Niveau eines Patents erreichen müssen. Im Unterschied zu Patenten findet bei Gebrauchsmustern keine Prüfung auf Neuheit, erfinderische Tätigkeit oder gewerbliche Anwendbarkeit statt. Das Anmeldeverfahren für ein Gebrauchsmuster dauert deutlich kürzer als jenes für ein Patent. Die Schutzdauer für Gebrauchsmuster beträgt 10 Jahre. Bei einem Design wird das Aussehen von gewerblichen Erzeugnissen geschützt. Der Musterschutz bei Designs umfasst sämtliche Merkmale, die mit dem Auge wahrnehmbar sind (Farbe, Form, Oberfläche). Somit ist auch das Design des iPhones durch ein Muster geschützt. Designs können bis zu 25 Jahre lang vor der Nachahmung des äußeren Erscheinungsbilds geschützt werden. Für den EU-weiten Schutz von Geschmacksmustern (Designs) ist das Harmonisierungsamt in Alicante (Spanien) zuständig. 3.3 Firmennamen Der Firmenschutz ist im Unternehmensgesetzbuch (UGB) geregelt. Für die Prüfung der Zulässigkeit des Firmennamens und die Eintragung ins Firmenbuch ist das Firmenbuchgericht zuständig (siehe Abschnitt 2.2). 3.4 Geschützte Ursprungsbezeichnungen bzw. geschützte geografische Angabe Seit 1992 gibt es die Möglichkeit, geografische Angaben (z.B. Steirisches Kürbiskernöl) und Ursprungs- bezeichnungen (z. B. Parma Schinken) für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel EU-weit zu schützen. Wenn ein Agrarprodukt oder Lebensmittel einen besonders guten Ruf in und über die Landesgrenzen hinweg erreicht, so kann das leider auch dazu führen, dass dieses Produkt nachgeahmt und sein Name missbräuchlich verwendet wird. Die geschützte Bezeichnung wird in ein von der Europäischen Kommission geführtes Verzeichnis für geschützte Ursprungsbezeichnungen und geschützte geografische Angaben eingetragen. Garant für die Echtheit ist ein Logo von der Europäischen Kommission. Dieser Schutz gilt EU-weit und ist zeitlich nicht beschränkt . Durch die Eintragung kann sich der Geschädigte mit Ansprüchen auf Unterlassung, Beseitigung und Schadenersatz zur Wehr setzen ARBEITSAUFGABE 18: Schutzmöglichkeiten entscheiden Entscheiden Sie, ob in den folgenden Fällen die Idee durch ein Patent oder durch ein Muster ge- schützt werden kann. Begründen Sie Ihre Entscheidung. Idee Schutzmöglichkeit a) Franz Klopfer hat ein Verfahren entwickelt, mit dem die Lebensdauer von Akkus um 30% verlängert werden kann. b) Sabrina Waier hat einen Kugelschreiber entwickelt, der sich besonders gut der Form der Hand anpasst. c) Cathy Millner hat eine Halterung für einen tragbaren Sonnenschirm entwickelt, der sich besonders leicht und stabil an Sand- stränden aufstellen lässt. Nur zu Prüfzwecken – Eig ntum des Verlags öbv

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