Wirtschaft gestalten HLW II, Arbeitsbuch BW
112 3 Eigene Ideen schützen Ideen verändern unser Leben. Wir würden noch immer in Höhlen leben, wenn nicht Ideen die Lebens- weise der Menschen weiterentwickelt hätten. Wir würden zu Fuß gehen, könnten Informationen nicht über Smartphones und Internet austauschen und vieles mehr. Manche Dinge würden uns fehlen, auf manch andere (wie z.B. die Atomkraft) würden wir vielleicht gerne verzichten. Können Ideen geschützt werden? Wenn ja, in welcher Form können sie geschützt werden? 3.1 Schutz von technischen Erfindungen durch Patente Mit einem Patent können Erfindungen geschützt werden und die betriebsmäßige Herstellung, der Verkauf oder Gebrauch durch andere ohne die Zustimmung des/der Patenteigentümers/-in ausge- schlossen werden. Die Rechte an einem Patent können durch Verkauf oder Lizenzen übertragen wer- den. Ausschlaggebend für die Möglichkeit, eine Erfindung mit einem Patent zu schützen, ist die „Neu- heit“ der Erfindung. Mit technischen Geräten wie z.B. dem iPhone sind jede Menge Patente verbunden (z.B. beim Touch- screen). Nachdem in diesem Bereich ein starker Wettbewerb herrscht, kommen Streitigkeiten um Patente immer wieder vor. Geschäftsideen können in der EU nicht geschützt werden – in den USA können so genannte „business methods“ geschützt werden. Bei der Patentanmeldung ist Folgendes zu beachten: ÚÚ Die Erfindung darf vor der Patentanmeldung nicht veröffentlicht werden. ÚÚ Der wirtschaftliche Aspekt ist von Anfang an zu berücksichtigen! (Gibt es eine Verwertungsmöglich- keit?) In der Patentanmeldung sollte jedes technische Detail genau beschrieben werden. Für nationale Pa- tente ist die Schutzfrist 20 Jahre und das Patentamt in Wien zuständig, für europäische Patente das europäische Patentamt in München. Übrigens: Ein einheitliches weltweites Patent gibt es nicht! Somit muss man sich Patente bei unterschiedlichen Patentämtern schützen lassen. Firmennamen Marken technische Erfindungen geschützte Ursprungs- bezeichnungen bzw. geschützte geogra fi sche Angabe Muster Werke und Software LOVE DISTRIBUTION – LOVE SKATEBOARDS – LOVE CLOTHING e.U. Was kann rechtlich geschützt werden? Link 94qf4b Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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