Wirtschaft gestalten HLW II, Arbeitsbuch BW

110 2.10 Genossenschaften Seppi Scholler ist auf der Suche nach einer neuen Wohnung. Dabei hat er ein Projekt von einer Wohn- baugenossenschaft gefunden. Was hat es mit dieser Rechtsform auf sich? Was benötigt man für die Gründung?  Die Gründung einer Genossenschaft setzt einen Gesellschaftsvertrag voraus. Auch bei der Genossenschaft wird dieser Vertrag „Satzung“ ge- nannt. Die Satzung regelt Firma, Sitz und Gegenstand der Genossen- schaft. Zusätzlich findet man Bestimmungen über den Eintritt in und das Ausscheiden aus der Genossenschaft, über die Höhe der Geschäfts- anteile, die Grundsätze der Rechnungslegung und die Haftung der Ge- nossenschafter. Genossenschaften können gegründet werden als ÚÚ Einkaufsgenossenschaften: Sie führen für ihre Mitglieder den Einkauf im Großen durch; z.B. für das Hotel- und Gastgewerbe. ÚÚ Verkaufsgenossenschaften z.B. für die bessere Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten ÚÚ Kreditgenossenschaften, wie z.B. die Raiffeisenkasse und die Volks- banken. ÚÚ Baugenossenschaften: Diese übernehmen die Finanzierung und/oder den Bau von Wohnungen und Eigenheimen für ihre Mitglieder. Mindestkapital ?  Nein. Wer haftet wie für die Schulden?  Die Haftung wird in der Satzung geregelt. Grundsätzlich besteht sowohl die Möglichkeit der unbeschränkten als auch der beschränkten Haftung für die Mitglieder der Genossenschaft. Die Genossenschaft selbst haftet mit ihrem gesamten Vermögen. Wird das Unternehmen ins Firmenbuch eingetragen? Aufgrund der Rechtsform muss eine Genossenschaft ins Firmenbuch eingetragen werden (eingetragene Genossenschaft = e.Gen.). Form der Buchhaltung? Eine Doppelte Buchhaltung muss erst bei mehr als 700.000 EUR Umsatz geführt werden. Welche Steuer muss bezahlt werden? Der Gewinn der Genossenschaft unterliegt der Körperschaftsteuer (KöSt). Diese beträgt 25%. Es gibt keine Mindestkörperschaftsteuer. Ge- winne werden in der Regel zur Förderung der Mitglieder verwendet. Welche Sozialversiche- rung fällt an? Für die Genossenschafter fällt keine Sozialversicherung an. Die Perso- nen, die das Unternehmen leiten, werden nach dem Allgemeinen Sozial- versicherungsgesetz (ASVG) versichert. Welche Organe gibt es bei der Genossen- schaft? ÚÚ Generalversammlung: Diese bestellt den Vorstand und den Aufsichts- rat. In der Regel hat jedes Mitglied eine Stimme, gleichgültig wie hoch die Geschäftsanteile sind. ÚÚ Vorstand: Nur Mitglieder der Genossenschaft können in den Vorstand gewählt werden. Zur Leitung der Genossenschaft wird meist ein Geschäftsführer bestellt. ÚÚ Aufsichtsrat: Überwacht den Vorstand und ist nur dann zwingend vorgeschrieben, wenn dauernd mehr als 40 Arbeitnehmer/innen beschäftigt werden. Tipp: Viele Infos zu Genossenschaften finden Sie in der oben angeführten Linksammlung. Genossenschaften sind Zusammenschlüsse, die den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder fördern – Gewinne stehen somit nicht im Vordergrund. Linksammlung 4255xt Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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