Wirtschaft gestalten HLW I, Arbeitsbuch BW

86 2.7 Zusätzliche Vereinbarungen im Kaufvertrag Häufig werden in Kaufverträgen noch viele zusätzliche Regelungen vereinbart. Um diese nicht bei jedem Vertrag neu formulieren zu müssen, sind sie in „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) – meist für den Unternehmer sehr vorteilhaft – vorbereitet. Weiters werden in einigen Branchen typische Regelungen vereinbart (z. B. Speditionsbedingungen im Transportbereich), bzw. können auch ty- pische Geschäftsgebräuche gelten. Darüber hinaus können weitere Vereinbarungen getroffen werden, solange beide Vertragspartner zustimmen und die Vereinbarungen möglich und erlaubt sind. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – das „Kleingedruckte“: Damit ein Unternehmen nicht bei jedem Vertragsabschluss alle Nebenpunkte verhandeln muss, sind diese in den AGB vorformuliert und jedes Unternehmen versucht, die eigenen AGB im Vertrag zu ver- einbaren. In verschiedenen Gesetzen (ABGB, KSchG) sind den Regelungen in den AGB Grenzen ge- setzt (vgl. Rechtsguide TOOL BOX 4). Grob benachteiligende Regeln (z. B. keine Haftung bei Personen- schäden) gelten nicht. Bei Verbrauchergeschäften (B2C) sind sogar unklare oder unverständliche Bestimmungen ungültig. Branchenübliche Bestimmungen: Beispiel: Allgemeine Speditions- bzw. Reisebedingungen Usancen und sonstige Vereinbarungen: Usancen sind (Handels-)Bräuche, die in bestimmten Branchen (z. B. Holzhandel) üblich sind. Beispiele für Usancen Interessante Streitfälle Regelungen bezüglich der Verpackung: ÚÚ Ist nichts im Vertrag vorgesehen, gilt: Die Verpackung ist wesentlicher Bestandteil der Lieferung. Sie muss so gestaltet sein, dass die Ware keinen Schaden erleidet. ÚÚ In der Praxis ist die Verpackung meist im Preis inbegriffen. Rein rechtlich ist der Käufer/die Käuferin verpflichtet, die Verpackung zu zahlen. ÚÚ Wenn notwendig, erfolgt eine genaue Regelung bezüglich der Verpackung im Vertrag. Der Kunde wünscht z. B. wasserfeste oder blickdichte Verpackung, Stapelung auf genormter Transportpalette. Praxis: Beispiel für sonstige Bestimmungen „Die gelieferte Ware muss allen in Österreich geltenden Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften (Gesetzen, Verordnungen, Normen usw.) entsprechen, insbesondere auch den Arbeitnehmer/innenschutzbestimmungen, der Maschinenschutzverordnung und den in Österreich geltenden Vorschriften der Elektrotechnik.“ Ware Preis Zahlungsbedingungen Lieferbedingungen Vermeidung – Verzug Zusätzliche Vereinbarung Verkäufer Käufer Zusätzliche Vereinbarungen im Kaufvertrag branchenübliche Bedingungen Handels- bzw. Geschäftsgebräuche (Usancen) Sonstiges In AGB werden Bedingungen für den Abschluss von Verkäu- fen bzw. Einkäufen zusammen- gefasst. Beispiel: Beim Seetransport ist es üblich, die Waren in Container zu verpa- cken. Beispiele: • Regelungen über die Art der Verpackung • Unfallverhütungsvor- schriften (für Montage- arbeiten) • Bedingungen bei öffentlichen Aufträgen Beispiele: • Versicherungs- bedingungen • Speditions- bedingungen • Allgemeine Reise- bedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Link ez4e2g Linksammlung 9f8rb8 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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