Wirtschaft gestalten HLW I, Arbeitsbuch BW

82 2.5 Vereinbarung der Lieferbedingungen Der Kauf und die Zahlung sind geklärt. Aber wann und wohin muss geliefert werden? Wer zahlt die Transportkosten (z. B. Kosten des Lkw-, Schiffs- oder Flugtransportes) und wer trägt das Risiko, wenn die Ware während der Lieferung beschädigt wird? Wann (Liefertermin) und wohin (Lieferort) muss geliefert werden? 1. Möglichkeit: Lieferort und -termin werden vereinbart: Ú Lieferort: Hierzu verwendet man in der Praxis Lieferklauseln , z. B. „ab Werk“, „frei Salzburg“. Ú Liefertermin: z. B. „Lieferung innerhalb von 8 Tagen“, „Lieferung in der Woche 32“, „Lieferung bis zum 15.4.20..“ 2. Möglichkeit: Lieferort und -termin ergeben sich aufgrund des Vertragsgegenstandes klar , z. B. muss eine Hochzeitstorte am Tag der Hochzeit geliefert werden und „2 000 Liter Heizöl“ müssen vom Verkäufer zum Konsumenten gebracht werden, d. h., der Lieferort liegt hier beim Käufer. 3. Wurde nichts vereinbart und ergibt sich kein logischer Lieferort bzw. Liefertermin, so gilt: Ú Lieferant: Die Lieferung ist eine Holschuld , der Käufer muss sich die Ware beim Verkäufer holen oder auf eigene Kosten schicken lassen (entspricht der Lieferklausel „ab Werk“). Ú Liefertermin: Die Lieferung muss umgehend erfolgen . Während die Lieferung eines Buches so- fort erfolgen müsste, kann die Lieferfrist bei einem Autokauf einige Monate betragen, da das Kfz erst nach Käuferwunsch gefertigt wird. Lieferklauseln: Wer trägt die Kosten und das Risiko des Transportes? Ú Kosten und Risiko des Transports gehen am Lieferort vom Verkäufer auf den Käufer über , z. B. Ver- käufer zahlt den Transport und hat das Risiko bis Salzburg, danach der Käufer. Dies wird fast immer in sogenannten Lieferklauseln geregelt, z. B. „frei Salzburg“. Ver- käufer Käufer Ab Werk Ab … Käufer zahlt den Transport (oder holt sich die Ware selber ab) Käufer trägt das Risiko (oder schließt eine Transportversicherung ab) Frei Haus Frei … Verkäufer zahlt den Transport (oder bringt die Ware zum Käufer) Verkäufer trägt das Risiko (oder schließt eine Transportversicherung ab) Frachtfrei … (z. B. Ham- burg) Verkäufer zahlt den Transport bis zum verein- barten Ort (z. B. bis Hamburg) Käufer trägt das Risiko, sobald der Verkäufer die Ware dem 1. Trans- portunternehmen übergeben hat (z. B. an die ÖBB) Ware Preis Zahlungsbedingungen Lieferbedingungen Vermeidung – Verzug Zusätzliche Vereinbarung Verkäufer Käufer Einfache Merkregel: Die Lieferklauseln besagen, wozu der Verkäufer verpflichtet ist , z. B. bedeutet „frei Salzburg“, dass der Verkäufer die Ware „frei“ (also ohne Kosten und Risiko für den Käufer) nach Salzburg bringen muss. „Frachtfrei Salzburg“ bedeutet, dass der Verkäufer den Käufer nur von den Frachtkosten nach Salzburg freihalten muss, das Risiko geht vorher über (beim 1. Transportunter- nehmen). Bei „Ab Werk“ muss der Verkäufer die Ware nur „ab seinem Werk“ für den Käufer bereit- stellen bzw. auf Kosten des Käufer zustellen (z. B. Lieferung: ab Werk, per Zustellung). „Ab Werk“ bedeutet also nicht, dass der Käufer die Ware immer selbst holt! Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

RkJQdWJsaXNoZXIy ODE3MDE=