Wirtschaft gestalten HLW I, Arbeitsbuch BW

Zusammenfassung: Verträge gestalten 64 1. Welchen Vertrag möchten Sie abschließen? 2. Welche Folgen hat dieser Vertrag? 3. Wie haben beide Vertragsparteien eine Einigung erzielt? 4. Waren alle weiteren Voraussetzungen erfüllt? Kaufvertrag • Eigentum • Freie Verfügbarkeit über die Sache • Meist Einmal- zahlung Kaufvertrag Verkäufer/in: Muss Ware (Eigentum) übergeben Käufer/in: Muss Kaufpreis bezahlen, darf frei über die Ware verfügen Schriftlich, elektronisch • von beiden Partnern unterschrieben • durch 2 Geschäftsbriefe • Vertrag wird online abge- schlossen Geschäftsfähigkeit Unternehmen: Eigentümer/in oder bevollmächtigte/r Mitarbeiter/in Private: Erwachsene, Jugend- liche eingeschränkt, Kinder sehr eingeschränkt Möglichkeit: z. B. keine Zeitreise Erlaubtheit: z. B. keine Drogen, keine sittenwidrigen Vereinbarungen Wirkliche Absicht • Freiwillig: ohne Zwang und Täuschung • Ernst: nicht im Film oder in der Übungsfirma • Verständlich: sprachlich eindeutig • Bestimmt: z. B. eindeutiger Preis mündlich • bei einem Verkaufs- gespräch • in einer Verhandlung • über Telefon schlüssig Eindeutige Handlung, ohne dass etwas genau besprochen wird, z. B. Zeitungskauf, Supermarkt Mietvertrag Vermieter/in: Muss Mietobjekt ordnungsgemäß bereitstellen Mieter/in: Muss monatlich Miete zahlen, darf Mietobjekt benützen Dienstvertrag Arbeitgeber/in: Entgeltzahlung, Arbeitsmittel bereitstellen Arbeitnehmer/in: Persönliche Arbeitsleistung, Treuepflicht, z. B. Krankmeldung Versicherungs- vertrag Versicherer: Leistung im Schadensfall Versicherte/r: Prämienzahlung, Informations- pflicht über Schäden Weitere Verträge Rechte und Pflichten je nach Vertrag und Vereinbarung Mietvertrag • Besitz, aber kein Eigentum • Regelmäßige Zahlungen Arbeitsvertrag • Echter • Freier Dienst vertrag • Werkvertrag • (Personal)lea- singvertrag Versicherungs- vertrag • Haushalt • Kfz • Krankheit • Rechtsschutz • Pension • Verträge für Betriebe Weitere Verträge • Kreditvertrag • Ehevertrag • Schenkungs- vertrag • Tauschvertrag Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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