Wirtschaft gestalten HLW I, Arbeitsbuch BW

61 Verträge gestalten ARBEITSAUFGABE 7: Analyse eines Mietvertrags Analysieren Sie den abgebildeten Mietvertrag und beantworten sie die folgenden Fragen. a) Wer mietet was von wem? b) Darf der Mieter Büroräume im Miet- gegenstand einrichten? Begründen Sie Ihre Antwort. c) Handelt es sich um einen befristeten oder unbefristeten Mietvertrag? Be- gründen sie Ihre Antwort und erläu- tern Sie, welche Überlegungen Mieter und Vermieter zu dieser Vereinbarung bewegt haben könnten. d) Der Mieter findet eine leere Halle vor und möchte sich beim Vermieter be- schweren, dass keine Regale vorhan- den sind. Wer ist hierbei im Recht? Begründen Sie Ihre Antwort auf Basis des Vertrages. ARBEITSAUFGABE 8: Kauf, Miete oder Pacht Sie haben Interesse an einem kleinen Kaffeehaus in der Salzburger Innenstadt. Erläutern Sie anhand dieses Beispiels, wann ein Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag abgeschlossen werden kann und welche Konsequenz dieser hätte. Vertragsart Unterschied, Charakteristik Konsequenz Kaufvertrag Mietvertrag Pachtvertrag MIETVERTRAG abgeschlossen zwischen Firma: BHN Sileo GmbH, Hoheneich 136, 3945 Hoheneich, im Folgenden kurz Vermieter genannt und Firma: Sonnentor Kräuterhandels GmbH, Sprögnitz 10, 3910 Zwettl, im Folgenden kurz Mieter genannt I. MIETGEGENSTAND 1. Der Mietgegenstand besteht aus einer Lagerhalle, Liegenschaft 3945 Hoheneich 136. 2. Die Nutzfläche beträgt 1050 m 2 , davon werden 800 m 2 vom Mieter genutzt. 3. Der Mietgegenstand darf ausschließlich zur Nutzung als Lager verwendet werden. 4. Es werden keine Einrichtungsgegenstände zur Nutzung überlassen. II. VERTRAGSDAUER 1. Der Mietvertrag ist auf bestimmte Zeit abgeschlossen und endet am 31.12.2028. 2. Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter dem Vermieter den Mietgegenstand in brauchbaren Zustand zurückzustellen. III. GESAMTMIETZINS 1. Der monatliche Mietzins beträgt . . EUR, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. 2. Der montliche Mietzins ist im vorhinein bis spätestens 5. eines jeden Monats spesenfrei auf das Konto bei der Oberbank .. des Vermieters einzuzahlen. IV. INSTANDHALTUNG 1. Der Mietgegenstand ist vom Mieter mit größtmöglicher Schonung der Sustanz zu behandeln. 2. Schäden sind dem Vermieter sofort anzuzeigen. MIETER VERMIETER BHN Sileo GmbH Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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