Wirtschaft gestalten HLW I, Arbeitsbuch BW

58 2 Arbeitsverträge gestalten Praxis: Werkvertrag, freie/r Dienstnehmer/in, Dienstvertrag, Leasingvertrag? Sie haben einen Job bekommen und unterschreiben einen Vertrag: ÚÚ Welche Rechte und Pflichten haben Sie nach Vertragsabschluss? ÚÚ Welcher Vertragstyp ist für Ihr Arbeitsverhältnis geeignet bzw. zumindest nicht deutlich nachteilig? ÚÚ Welche Vertragsinhalte sollten Sie sich genauer ansehen und mit dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin nochmals besprechen? Arbeitsverhältnisse können sehr unterschiedlich sein. Wenn ein/e Arbeitgeber/in eine Mitarbeiterin in der Finanzabteilung benötigt, die ständig im Unternehmen anwesend sein soll, wird ein (echter) Dienstvertrag geschlossen. Nur hierbei schützen sie sämtliche Arbeitsgesetze (vgl. Rechtsguide, TOOL BOX 4). Soll eine bestimmte Leistung, etwa die Programmierung des Webauftrittes, erbracht werden, bietet sich der Abschluss eines Werkvertrages an. Mit einem Steuerberater, der regelmäßig für ein Unternehmen tätig, aber dabei nicht persönlich anwesend ist, könnte ein freier Dienstvertrag abge- schlossen werden. Wird ein Facharbeiter, etwa für ein Bauprojekt, nur für kurze Zeit benötigt, werden in der Praxis üblicherweise Personalleasingverträge abgeschlossen. (Echter) Dienstvertrag Freier Dienstvertrag Werkvertrag Fixe Dienstzeit Keine fixe Dienstzeit Selbstständigkeit Auf Dauer abgeschlossen Einmalleistung An Weisungen gebunden Nicht an Weisungen gebunden Persönliche Arbeitsleistung Arbeit kann auch von einer anderen Person erbracht werden Arbeitsmittel des Dienstgebers Eigene Arbeitsmittel (z. B. eigener Computer) Entgelt auch im Urlaub und Krankheitsfall Entgelt nicht im Urlaub, teilweise im Krankheitsfall Entgelt nur bei fertiger Leis- tung (nicht im Krankheitsfall) Beispiele: Büroangestellte/r, Lagerarbeiter/in, Ferialpraktikant/in Beispiele: Vortragende/r, Sporttrainer/in, Reisebegleiter/in Beispiele: Autor/in, Gutachter/in, Webdesigner/in, Schneider/in Weitere Vertragsarten: ÚÚ Leasingvertrag: Mitarbeiter/in wird für eine bestimmte Zeit an ein Unternehmen “geliehen” ÚÚ Lehrvertrag: Lehrling wird in einem Lehrberuf ausgebildet und erhält eine Lehrlingsentschädigung Beispiele für Vereinbarungen in Dienstverträgen ÚÚ Dauer des Dienstvertrages: Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ist in der Regel für den Arbeitneh- mer/die Arbeitnehmerin vorteilhaft. ÚÚ Entgelt: Es steht Ihnen ein Mindestlohn zu, der in den sogenannten Kollektivverträgen jährlich ver- einbart wird. Wie hoch Ihr tatsächliches Entgelt ausfällt liegt neben der Tätigkeit, Ihrer Ausbildung etc. auch an Ihrem Verhandlungsgeschick (vgl. TOOL BOX 7). ÚÚ Krankenstand: Der Arbeitgeber kann ab dem ersten Tag des Krankenstandes eine ärztliche Bestäti- gung verlangen. Häufig wird vereinbart, dass dies erst ab dem dritten Tag erforderlich ist. ÚÚ Sensible Vereinbarungen: Viele Regelungen sind zwar gesetzlich erlaubt, sollten jedoch genau überlegt werden. Konkurrenzklauseln bedeuten, dass Sie nach Beendigung des Dienstverhältnisses für eine gewisse Dauer nicht in der gleichen Branche arbeiten dürfen. Bei Überstundenpauschalen bekommen Sie zwar ein höheres Gehalt, müssen aber gewisse Überstunden ohne weitere Bezahlung leisten. ÚÚ Dienstzettel für echte und freie Dienstnehmer/innen: Der Arbeitgeber muss Ihnen einen Dienstzettel mit den wichtigsten Informationen zu Ihrem Arbeitsverhältnis übergeben. Achten Sie darauf, dass der Dienstzettel nicht von der mündlichen Vereinbarung abweicht. Webtipp: Muster – Dienstzettel Link xg98hw Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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