Wirtschaft gestalten HLW I, Arbeitsbuch BW

56 1 Verträge abschließen Ein Vertrag gilt, wenn sich beide Vertragspartner geeinigt , also dem Ver- tragsinhalt zugestimmt haben. Dies kann schriftlich, elektronisch, mündlich oder durch schlüssiges (eindeu- tiges) Verhalten erfolgen. Grundsätzlich ist es egal, ob Verträge schriftlich oder mündlich abgeschlossen werden, jedoch ist in einigen Fällen die schrift- liche Form verpflichtend (z. B. Wohnungskauf, Verbraucherkredite) und bie- tet eine höhere Beweiskraft bei späteren Uneinigkeiten. Beide Vertragsparteien müssen ein bestimmtes Alter erreicht haben, das Geschäft muss erlaubt und möglich sein und die Einwilligung muss wirklich so gewollt (d.h. ohne Zwang, ernsthaft und verständlich) gewesen sein. Wer darf einen Vertrag abschließen? Im Unternehmen: Eigentümer/innen und deren Geschäftsführung sowie Mit­ arbeiter/innen mit entsprechenden Vollmachten (z. B. hat ein Filialleiter oder eine Abteilungsleiterin eine sogenannte Handlungsvollmacht) dürfen Verträge für das Unternehmen abschließen. Sie können daher nicht bei Ihrer Ferialpraxis Bestellungen und andere Geschäftsbriefe unterschreiben, außer es wurde Ihnen ausdrücklich erlaubt. Im Privatbereich: ÚÚ Volljährige (ab dem 18. Geburtstag) dürfen alle erlaubten Geschäfte abschließen. ÚÚ Jugendliche (14 – 17 Jahre) können Verträge abschließen, die mit Taschengeld bzw. der Lehrlingsentschädigung üblicher- weise leistbar sind. Für ein Moped ist daher die Zustimmung der Eltern erforderlich, nicht jedoch beim Kauf eines T-Shirts um 50,00 EUR. Lehrlinge benötigen die Zustimmung eines/ einer Erziehungsberechtigten für den Ausbildungsvertrag. ÚÚ Kinder (unter 14 Jahren) können alterstypische, geringfügige Geschäfte abschließen. Eine 12-jährige kann natürlich selbst- ständig eine Kinokarte kaufen und ein 6-jähriger ein kleines Eis. Jedoch kann ein Volksschüler nicht alleine eine Brille, Gewand oder ein Fahrrad kaufen. Wie wird ein Vertrag geschlossen? weitere Voraussetzungen Beidseitige Einigung („übereinstimmender Wille“) Schriftlich oder elektronisch: • Ein Vertrag wird von beiden Partnern unterzeichnet • Ein Vertrag kommt durch 2 Geschäftsbriefe zustande z. B. Angebot des Verkäufers und Bestellung des Käufers Mündlich: z. B. Verkaufsgespräch, Verhandlung, Telefonat Schlüssig: z. B. Handlung ist eindeutig, ohne dass etwas gesprochen wird, z. B. im Supermarkt • geschäftsfähig: Alter, Vollmacht • wirkliche Absicht: ernst, ohne Zwang • erlaubt und möglich: nicht verboten oder absurd Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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