Wirtschaft gestalten HLW I, Arbeitsbuch BW

241 TOOL BOX TOOL BOX 6 Punktbewertungsverfahren bzw. Scoringmethode Punktbewertungsverfahren bzw. Scoringmethode basieren ähnlich wie die Checkliste auf der Auflis- tung von Kriterien. Im Unterschied zu den Checklisten werden jedoch die Kriterien entsprechend ihrer Bedeutung gewichtet. Das Punktbewertungsverfahren ist eine interessante Methode, um eine Ent- scheidung strukturiert vorzubereiten. Beispiel Sie möchten am Samstagabend mit Freunden essen gehen. Schritt 1: Welche Kriterien sind für die Auswahl des Lokals entscheidend? Finden Sie zumindest vier Kriterien, die Ihnen wichtig erscheinen! Schritt 2: Verteilen Sie 100 Prozent je nach Wichtigkeit dieser Kriterien! Schritt 3: Finden Sie zwei Restaurants, die in die engere Auswahl kommen, und tragen Sie sie ein! Schritt 4: Vergeben Sie eine Bewertung, vergleichbar mit dem Notenschema! Schritt 5: Multiplizieren Sie bei beiden Alternativen die Bewertung mit der Gewichtung der Kriterien. Schritt 6: Addieren Sie für jede Alternative die gewichteten Punkte! Jene Alternative, die die niedrigste Gesamtwertung erreicht, ist die bessere! (als Notenschema) Eine mögliche Lösung Fast-Food-Kette Pizzeria in % Punkte Gew*Punkte Punkte Gew*Punkte Kriterien Gewichtung 1 Bedienung 30 % 3 0,9 2 0,6 2 Angebot 35 % 1 0,35 2 0,7 3 Preise 25 % 2 0,5 1 0,25 4 Entfernung 10 % 2 0,2 2 0,2 Gesamtbewertung 100 % 1,95 1,75 Beurteilungsnoten: sehr gut, gut, durchschnittlich, wenig zufriedenstellend, nicht zufriedenstellend Gratuliere, Sie beherrschen die Scoringmethode (= Punktwertmethode)! Sie gehen am Samstagabend ins „ “ (Name des Restaurants)! Bei der Scoringmethode gilt es, einige Stolpersteine zu nehmen: Ú An welche Kriterien ist zu denken? Ú Kann zwischen Muss- und Kann-Kriterien unterschieden werden? Ú Nach welchen Anhaltspunkten können die Kriterien gewichtet werden? Ú Ist die Gewichtung sehr subjektiv? Ú Nach welchen Anhaltspunkten werden die Punkte vergeben? Die eigentliche Berechnung sollte keinen Stolperstein darstellen! Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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