Wirtschaft gestalten HLW I, Arbeitsbuch BW

195 Probleme beim Kaufvertrag lösen 5.6 Vereinbarungen zur Vermeidung von Zahlungsverzug ARBEITSAUFGABE 35: Vereinbarungen zur Vermeidung von Zahlungsverzug Welche Vereinbarungen zur Vermeidung von Zahlungsverzug würden Sie in den folgenden Fällen empfehlen (Mehrfachantworten möglich)? Begründen Sie stichwortartig Ihre Wahl. An-/Vor- auszah- lung Eigen- tumsvor- behalt Zah- lungs- garantie Keine Vereinba- rung Begründung a) In einem Wohnhaus soll Ihr Unternehmen einen Personenlift um 100.000,00 EUR einbauen. b) Samsung liefert 1000 Bildschir- me an eine international tätige Elektrohandelskette. c) Ein jahrelanger Stammkunde zahlt meistens innerhalb der Skontofrist. Die letzte Rechnung wurde erst nach einer Zahlungs- erinnerung bezahlt. d) Sie arbeiten in einer Putzerei und möchten verhindern, dass frisch gereinigte Kleider nicht abgeholt und damit nicht bezahlt werden. In der Wirtschaftspraxis finden Sie zahlreiche weitere Vereinbarungen, die für eine möglichst sichere Zahlung sorgen, z. B. Nachnahme im Versandhandel, Barzahlungen, E-Payment-Methoden, Pfand, Bürgschaften oder Sicherheiten, spezielle Sicherheiten im Auslandsgeschäft. Auch ein entsprechend hoher Skonto kann den Käufer motivieren, innerhalb einer kurzen Frist zu zahlen und damit die Wahr- scheinlichkeit eines Zahlungsverzuges verringern. Hohe Verzugszinsen, ein gut organisiertes Mahnwe- sen oder ein freundlicher aber bestimmter Anruf können auch verspätete Zahlungen verhindern. Wei- ters können Sie Banken oder Rechtsanwälte mit der Eintreibung Ihrer Forderungen beauftragen. ARBEITSAUFGABE 36: Formulierungen zur Vermeidung von Zahlungsverzug Formulieren Sie die von Ihnen in der Arbeitsaufgabe 35 a) und b) vorgeschlagene Vereinbarung zur Vermeidung von Zahlungsverzug, die Sie im Angebot aufnehmen würden. a) b) Um Zahlungsverzug und die daraus entstehenden Probleme möglichst zu vermeiden, kann der Verkäufer verschiedene Vereinbarungen im Kaufvertrag – meist im Angebot – treffen. In der Praxis finden Sie folgende Möglichkeiten (siehe Seite 84): • An- bzw. Vorauszahlung: Wurde der Betrag bereits vor der Lieferung bezahlt, kann es danach zu keinem Zahlungsverzug kommen. Bei großen Aufträgen im B2B-Bereich oder bei Spezialanferti- gungen im B2C-Bereich, z. B. Maßanfertigungen bei Kleidung und Einrichtungen, werden häufig Anzahlungen, also Teilvorauszahlungen, vereinbart. • Eigentumsvorbehalt: Da selbst nach der Lieferung der Käufer erst Eigentümer wird, wenn der Kaufpreis vollständig bezahlt wurde, kann der Verkäufer die Ware zurückverlangen, wenn der Käufer zahlungsunfähig wird. Die Vereinbarung ist sehr einfach und häufig (z. B. „Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum“). • Zahlungsgarantie : Die Bank des Käufers zahlt bei Zahlungsverzug eine fix vereinbarte Summe an den Verkäufer. Da die Bank für diese Garantie Gebühren verrechnet, wird sie fast ausschließlich im B2B-Bereich und nur bei höheren Vertragssummen verwendet. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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