Wirtschaft gestalten HLW I, Arbeitsbuch BW

194 5.5 Die Klage bei Gericht Jetzt reicht es! Da der/die Schuldner/in trotz Mahnung(en) nicht gezahlt hat, bietet Ihnen der Staat die Möglichkeit, eine Klage zu erheben und das Urteil zu vollstrecken, schlimmstenfalls sogar mit einer Pfändung. Bei einer Forderungshöhe bis 75.000,00 EUR bei inländischen Schuldnern und Schuldnerinnen können Sie eine – einfache und rasche – Mahnklage beim Bezirksgericht erheben. Das Gericht setzt ohne Verhandlung folgende Schritte: 1. Zahlungsbefehl , der/die Schuldner/in hat dann 14 Tage Zeit zum Zahlen. 2. Vollstreckung (z. B. durch Pfändung), außer der/die Schuldner/in hat innerhalb von vier Wochen Einspruch erhoben, dann folgt ein ordentliches Gerichtsverfahren mit Anwälten und Richtern. Bei einer Forderungshöhe über 75.000,00 EUR, bei Einspruch oder bei ausländischen Schuldnern kommt es zu einem ordentlichen Gerichtsverfahren – teuer und zeitauf- wändig . Allerdings können Sie innerhalb der EU auch ein einfaches Mahnverfahren (Mahnklage 1 Zahlungsbefehl) mit vorgefertigten Formularen verwenden. Bis 2.000,00 EUR gibt es hierzu sogar ein Verfahren mit deutlich einfacheren Formularen. ARBEITSAUFGABE 34: Klage Welche Verfahren können Sie in den folgenden Fällen in Anspruch nehmen, wenn Ihre Mahnungen erfolglos blieben? Erläutern Sie die einzelnen Schritte, die diese Verfahren beinhalten. Fall Mögliches Verfahren inkl. Erläuterung a) Ein Kunde in Österreich schuldet Ihrem Unterneh- men 50.000,00 EUR. b) Sie haben privat bei einem belgischen Webshop ein Notebook bestellt, 500,00 EUR Anzahlung geleistet und sind im Rahmen des Fernabsatz- gesetzes ordnungsgemäß zurückgetreten. Ihre Anzahlung wurde trotz Nachfristsetzung nicht zurücküberwiesen. c) Ein Schweizer Kunde schuldet Ihrem Unternehmen 100,00 EUR. Häufig und insbesondere im internationalen Geschäftsverkehr versucht man, die teuren und um- ständlichen Gerichtsverfahren zu vermeiden, indem bereits im Kaufvertrag Schiedsgerichte oder Mediatoren bei Streitigkeiten vereinbart werden. Ein Schiedsgericht , z. B. die Wirtschaftkammer in Wien, entscheidet wie ein Schiedsrichter bei einem Sportwettkampf, z. B. ob die Forderung zurecht besteht oder der Käufer noch nicht zahlen muss, da die Lieferung nicht oder nicht korrekt erfolgt ist. Mediatoren fällen kein Urteil, sondern versuchen neutral zu vermitteln und eine Einigung zu erzielen. Schuldner zahlt Schuldner zahlt nicht innerhalb von 14 Tagen in Österreich im Drittland in der EU Mahnverfahren = Gericht sendet Zahlungsbefehl an Schuldner Mahnklage beim Handelsgericht Wien bis 75.000,00 EUR: Mahnklage beim Bezirksgericht immer > 75.000,00 EUR Schuldner zahlt nicht innerhalb von 30 Tagen Schuldner zahlt Schuldner erhebt Einspruch Schuldner erhebt Einspruch Sie haben eine Forderung gegen einen Schuldner … Vollstreckung, z. B. Pfändung Sie erhalten die Bezahlung. Ordentliches Gerichtsverfahren = Zivilprozess mit Richter und Anwälten Europäisches Mahnverfahren (zusätzliche Vereinfachungen bei Forderungen bis 2.000,00 EUR) Link j26tf6 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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