Wirtschaft gestalten HLW I, Arbeitsbuch BW

184 4.2 Erweiterte Informationspflichten in bestimmten Fällen Kaufen Sie eine Jacke im Internet (Fernabsatzgeschäft), so sind Sie auf die Information im Webshop angewiesen. Ein Nachfragen ist meist nicht möglich und Sie können auch nicht probieren. Daher hat der Unternehmer umfassende Informationspflichten vor und nach dem Kauf und muss Ihnen eine Rücktrittsfrist von 14 Tagen einräumen. Beim Fern- und Auswärtsgeschäft muss der Unternehmer ÚÚ vor dem Kauf (zusätzlich zu den Mindestinformationen, vgl. Kapitel 4.1) weitere Informationen geben: • genauere Kontaktdaten (z. B. E-Mailadresse), • Informationen zum Widerrufsrecht • sowie ein Muster-Widerrufsformular. ÚÚ nach dem Kauf, jedoch spätestens bei der Lieferung, • eine Vertragsbestätigung und • sämtliche Informationspflichten nochmals schriftlich oder in angemessener Form geben. ÚÚ dem Verbraucher eine Rücktrittsfrist von 14 Tagen gewähren. Diese Frist erhöht sich um 12 Monate , wenn nicht über das Rücktrittsrecht informiert wurde. Für Webshops gelten weitere Regelungen: ÚÚ Websites müssen zusätzlich Informationen nach dem ECG (E-Commerce-Gesetz) enthalten, insb. Firmenbuchnummer, -gericht, UID-Nummer etc. ÚÚ Der „Bestellbutton“ muss unterhalb der Informationen stehen und eine eindeutige Aufschrift tragen (z. B. „kaufen“, „zahlungspflichtig bestellen“). Die Aufschrift „Bestellung abschicken“ o. ä. reicht nicht. Wie passt die gesamte Information auf ein Smartphone-Display? Bei begrenztem Platz oder begrenzter Zeit (z. B. Smartphones oder Teleshopping) ist es kaum mög- lich, alle geforderten Informationen anzuzeigen. Hier muss der Verkäufer nur über die wesentlichen Eigenschaften des Produktes, den Gesamtpreis und das Rücktrittsrecht informieren. Für alle weiteren Informationspflichten reicht ein Verweis auf eine Website, Hotline oder Teletextseite aus. Verbraucherkreditgeschäft: Kaufen Sie etwas auf Raten oder benötigen Sie einen Kredit, so werden Ihnen meist komplizierte Vereinbarungen zu Zinsen, einmalig und regelmäßig zu zahlenden Gebühren u.v.m. vorgelegt. Um diese Regelungen einfach vergleichen zu können, müssen Ihnen die Anbieter (z. B. Möbelhaus, Kfz- Händler, Bank) genau geregelte und somit leicht vergleichbare Informationen geben. Beim Verbraucherkreditgeschäft muss der Unternehmer ÚÚ in Werbungen einheitliche Angaben aufnehmen, z. B. Zinssätze, Laufzeit, Gesamtkosten. ÚÚ vor Abschluss des Kreditvertrages den Verbraucher über sämtliche Details wie Kreditkosten, Rücktrittsrecht u. v. m. schriftlich informieren (als Vorlage dient ein „Europäisches Standardformular“). Somit kann der Verbraucher verschiede- ne Kreditangebote vergleichen. ÚÚ unmittelbar nach Abschluss des Kreditvertrages dem Verbraucher den Kredit- vertrag mit sämtlichen Details und dem Rücktrittsrecht übergeben. ÚÚ dem Verbraucher eine Rücktrittsfrist von 14 Tagen gewähren Link gk2p6q Faire Regelungen Informationspflichten Rücktrittsmöglichkeiten Mindestinforma­ tion und erweiterte Information inkl. Widerrufsformular Vertragsbestäti- gung und sämtli- che Informationen nochmals schrift- lich oder ange­ messen geben 14 Tage Rücktritts- recht: Längeres Rücktrittsrecht, wenn darüber nicht informiert wurde. vor dem Kauf nach dem Kauf Vertrags- abschluss Lieferung Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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