Wirtschaft gestalten HLW I, Arbeitsbuch BW

182 4.1 Faire Regelungen bei allen Verbrauchergeschäften Für Ihre neue Wohnung kaufen Sie im Möbelhaus eine Küche. Da dies ein normales Verbrauchergeschäft ist, haben Sie als Konsument/in spezielle Rechte, die Sie vor Vereinbarungen schützen sollen, mit de- nen Konsumenten häufig nicht rechnen würden. So wäre es beispiels- weise nicht fair, wenn die Preise im Möbelhaus oder im Supermarkt ohne Umsatzsteuer angeschrieben wären und der/die Verbraucher/in für die Kaufentscheidung den Bruttopreis selbst ausrechnen müsste. Regeln im B2C-Bereich: Der Verkäufer muss bei allen Geschäften ÚÚ vor Vertragsabschluss eine Mindestinformation geben, insb. über Produkteigenschaften, Gesamtpreis, Kontaktdaten, ... ÚÚ Preise genau (z. B. inkl. Umsatzsteuer) und leicht lesbar anführen ÚÚ sich an seinen Kostenvoranschlag halten ÚÚ darauf achten, dass keine unverständlichen Bestandteile im Vertrag stehen ÚÚ sofort, jedoch spätestens innerhalb von 30 Tagen, liefern ÚÚ eine erweiterte Gewährleistung und Produkthaftung anbieten (vgl. S. 170 und 176). ÚÚ aggressive Verkaufsmethoden vermeiden (z. B. Werbeanrufe, Waren unverlangt zusenden). Tipps zum Konsumentenschutz und Verstöße in der Praxis. Unabhängige Schlichtungsstelle für Streitigkeiten zwischen Konsumenten und Unternehmen. Rechtsinformation für Konsumenten Mindestinformationspflicht vor Vertragsabschluss, außer bei Geschäften „des täglichen Bedarfs“: ÚÚ Leistung: Wesentliche Produkteigenschaften, Liefertermin, Gewährleistung, Garantie, … ÚÚ Zahlungspflicht: Gesamtpreis, Lieferkosten, … ÚÚ Kontaktdaten: Name, Anschrift und Telefonnummer des Unternehmers ÚÚ Spezielle Regelungen für digitale Inhalte (z. B. Software, MP3-Files) Genaue, leicht lesbare Preisauszeichnung: ÚÚ Ausgestellte Waren (z. B. Schaufenster, Verkaufsraum) sind mit Preisen zu versehen. ÚÚ Es sind die Bruttopreise und alle sonstigen Zuschläge anzugeben. ÚÚ Bei Waren mit Maßeinheiten ist der Grundpreis für 1 kg, 1 l, 1 m, 1 m², 1 m³ anzugeben. ÚÚ Bei Leistungen sind zusätzlich Wegkosten und Mindestarbeitszeiten anzugeben. Kostenlose und verbindliche Kostenvoranschläge, außer es wurde zuvor ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Unzulässige Vertragsbestandteile: ÚÚ Unklare oder unverständliche Regelungen in den AGB ÚÚ Ungültige Bestimmungen, z. B. Ausschluss des Schadenersatzes, kurzfristige Preiserhöhungen Rasche und risikofreie Lieferung von Waren: ÚÚ Unverzügliche Lieferung, Lieferfristen über 30 Tage sind ausdrücklich zu vereinbaren ÚÚ Beim Versendungskauf trägt der Unternehmer zwingend das Transportrisiko. Keine zusätzlichen Zahlungspflichten: ÚÚ keine Entgelte für bestimmte Zahlungsmittel (z. B. bei Zahlung mit Kreditkarte) ÚÚ keine Mehrwertnummern bei Hotlines im Rahmen des Vertrages ÚÚ Überweisungen am Fälligkeitstag gelten als rechtzeitig überwiesen. Erweiterte Gewährleistung: ÚÚ Fristen (zwei bzw. drei Jahre) sind nicht verkürz- oder ausschließbar ÚÚ Gewährleistung gilt auch für Montagefehler bzw. fehlerhafte Montageanleitungen ÚÚ Keine Pflicht zur Mängelrüge Erweiterte Produkthaftung: Private haben auch ein Recht auf den Ersatz von Sachschäden. Beschränkung aggressiver Verkaufsmethoden: ÚÚ Spams (Massenmails und -anrufe) sind verboten ÚÚ Keine Reaktionspflicht bei unbestellten Waren und Dienstleistungen (z. B. Zusendung eines Buches) ÚÚ Rücktrittsmöglichkeit und umfangreiche Informationspflichten, insb. für Auswärts- und Fern- absatzgeschäfte Extra Regelungen zur Produktkennzeichnung und -sicherheit, insb. für Lebensmittel, Pkw, Spielzeug Linksammlung nb3as6 Faire Regelungen Informationspflichten Rücktrittsmöglichkeiten Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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