Wirtschaft gestalten HLW I, Arbeitsbuch BW

180 4 Verbraucherrechte – Bestimmungen für B2C-Geschäfte Viele Konsumenten (Verbraucher) lassen sich schneller und leichter zu einem Kauf überreden als Unternehmen, die meist gute Kenntnis- se über die Gesetzeslage und bessere Verhandlungsmöglichkeiten besitzen. Daher gelten: ÚÚ Faire Regelungen für alle Verbrauchergeschäfte ÚÚ Umfassende Informationspflichten in bestimmten Fällen, insb. bei Fern-, Auswärts- und Kreditgeschäften ÚÚ Rücktrittsmöglichkeiten in bestimmten Fällen, insb. bei Fern-, Auswärts-, Kredit- und Versicherungs- geschäften Beispiele für Verbrauchergeschäfte (B2C) Schutzbestimmungen Ladengeschäfte: Typisches „Shopping“ in Ge- schäften, Einkauf in Super- bzw. Baumärkten, Küchenbestellung im Möbelhaus, Autokauf bzw. Reparatur beim Autohändler, … Der Käufer bzw. die Käuferin muss vor dem Kauf Mindestinformationen erhalten. Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht! Fernabsatzgeschäfte: Webshop, Versandhandel, Tele- shopping, Kauf per E-Mail, SMS, Telefon, … Der Käufer bzw. die Käuferin muss vor dem Kauf umfassende Informationen erhalten und hat ein Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen, um die Ware zu probieren. Auswärtsgeschäfte: Vertragsabschlüsse in der Woh- nung, Vertreterbesuche, Wer- befahrten, „Tupperwareparty“, Kaufverträge nach Ansprechen auf der Straße, … Der/die Käufer/in muss vor dem Kauf um- fassende Informationen erhalten und hat ein Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen, um Überrumpelungen zu vermeiden. Dies gilt auch, wenn ein Vertreter, Handwerker o. ä. in die Wohnung bestellt wurde. Verbraucherkreditgeschäfte: Kreditaufnahme in der Bank, Kredit- oder Ratenvereinbarung beim Möbelkauf etc. Der/die Käufer/in muss vor dem Kredit- abschluss umfassende Informationen erhalten, um verschiedene Kreditangebote genau vergleichen zu können. Auch hier hat der/die Konsument/in ein Rücktritts- recht innerhalb von 14 Tagen. Auch für andere Finanzgeschäfte gibt es spezielle Informationspflichten (z. B. Kauf von Wertpapieren) oder Rücktrittsrechte (z. B. Versicherungsgeschäfte, sofortige Immobilienkäufe, …) 218 V c /Die Käufer/in muss vor dem Kauf Min- destinforma onen erhalt . Ein Rücktr tts- rech be t ht jedoch nicht! /Die Käufer/in muss vor dem Kauf um- f ssende Informationen erhalten und hat ei Rücktrittsrecht inn r alb von 14 Tagen, um di Ware zu probi ren. D e D . . i , vgl. 3. Band) od r Rücktrittsr chte (z. B. Ver i erungsgeschäfte, s fortige Immobilienkäufe, …) . Faire Regelungen Informationspflichten Rücktrittsmöglichkeiten Wichtige Schutzbestimmungen für Konsumenten bzw. Verbraucher Faire Regelungen (Kap. 4.1) Rücktrittsmöglichkeit (Kap. 4.3) Gilt bei: Allen Verbrauchergeschäften (B2C), auch bei normalen Laden- geschäften Schutz für Verbraucher/innen: · einfache Informationspflicht, · genaue Preisauszeichnung, · Kostenvoranschläge gratis und verbindlich, · unzulässige Bestandteile, · rasche Lieferung, · erweiterte Gewährleistung, ... Gilt bei: Fernabsatz-, Auswärts- und Verbraucherkredit-, Versiche- rungs- und sofortigen Immobili- engeschäften. Rücktritt: · ohne Angabe von Gründen, · meist 14 Tage, · Fristverlängerung, wenn nicht über die Rücktrittsmöglichkeit informiert wurde Umfassende Informationspflicht (Kap. 4.2) Gilt bei: Fernabsatz-, Auswärts- und Verbraucher- kreditgeschäften. Umfassende Informationen vor und nach dem Vertragsabschluss, insb. zu · Produkt, · Kosten, · Verkäufer (genaue Kontaktdaten), · Rücktrittsrecht Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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