Wirtschaft gestalten HLW I, Arbeitsbuch BW

177 Probleme beim Kaufvertrag lösen ARBEITSAUFGABE 13: Produkthaftung Analysieren Sie die folgenden Fälle aus der Sicht des Produkthaftungsgesetzes. a) Hans Maier fährt zum ersten Mal mit seinem neuen Mountainbike. Aufgrund eines Materialfehlers verbiegt sich plötzlich die vordere Radgabel und blockiert das Vorderrad. Herr Maier stürzt und verletzt sich schwer. Helm, Schuhe, Dress und Rucksack haben einen Wert von ca. 720,00 EUR und sind nun zu erneuern. Das Mountainbike muss repariert werden. Was bekommt Herr Maier nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG) ersetzt? b) Das Mountainbike von Hans Maier wurde von der Firma „Ying-Yang“ in Seoul (Korea) hergestellt und von der Firma „Transborder“ mit Sitz in München nach Deutschland und von dort von der Firma „Grenzenlos“ mit Sitz in Innsbruck nach Österreich importiert. Wer haftet in diesem Fall nach dem PHG für den Schaden? c) Herbert Lackner kauft von seinem Nachbarn einen Modellflieger. Als er den Flieger ausprobieren will, explodiert dieser und Herbert Lackner erleidet Verletzungen im Gesicht. Hat er Ansprüche gegenüber seinem Nachbarn aus dem Produkthaftungsgesetz? d) Doris Strobl und Gerhard Klein lassen ein kleines Einfamilienhaus bauen. Das Baumaterial kommt von der Firma Bau-Profi, errichtet wird das Haus von der Rack Bau-GesmbH. Das Haus wird fertiggestellt und übergeben. Nach vier Monaten beginnt der Verputz zu bröckeln und fällt einer vorbeigehenden Passantin auf den Kopf. Wer haftet in diesem Fall nach dem PHG? ARBEITSAUFGABE 14: Produkthaftung a) Fällt dieser Fall unter den Schutzbereich der Gewährleistung oder der Produkthaftung? Begrün- den Sie Ihre Antwort. b) Welche Folgen ergeben sich gemäß dem von Ihnen gewählten Schutzbereich? Verätzung durch Lausshampoo Frau Pöltzl hat ein Lausshampoo gekauft. Auf dem Verschluss der Flasche befand sich ein kleines Zäpfchen mit einem nadelstichgroßen Punkt, welcher den Anschein einer Öffnung erweckte. Dieses Zäpfchen wäre vor der ersten Anwendung wegzuschneiden gewesen. Als beim Versuch, das Shampoo auf das Haar aufzutragen, nichts aus der Flasche kam, hielt sie die Flasche zur näheren Untersuchung aufgrund ihrer starken Fehlsichtigkeit knapp vor das Gesicht. Bereits durch leichtes Drücken der Flasche flog das Plastikzäpfchen davon, wobei die Hälfte des Fla- scheninhalts herausspritzte und in Augen und Mund der jungen Frau gelangte und diese verletz- te. Zwar waren auf der Flasche Warnhinweise angebracht, die auf den ätzenden Inhalt des Pro- dukts aufmerksam machten, wie die Flasche zu öffnen sei, wurde allerdings nicht erklärt. Quelle: www.bmj.gv.at/service Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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