Wirtschaft gestalten HLW I, Arbeitsbuch BW

176 2.5 Produkthaftung Die Gewährleistung ersetzt Schäden am Produkt, der Schadenersatz gilt auch für Folgeschäden, jedoch nur bei Verschulden des Verkäufers. Was passiert, wenn durch ein fehlerhaftes Produkt ein Schaden ohne Ver- schulden des Verkäufers entsteht? Bei Ihrem Mopedkauf (siehe Seite 168) besteht im Fall D (Konstruktionsfehler der Bremsen) eine Produkthaftung. Den Schaden amgeparkten Auto und den Personen­ schaden (verletztes Knie) muss der Hersteller bzw. Importeur bezahlen. Die Schäden am Moped sind durch die Gewährleistung gedeckt. Wer haftet aus der Produkthaftung? ÚÚ Produkthaftung trifft nur Unternehmer/innen 1. Hersteller (des Endprodukts) 2. Importeur in die EU 3. Händler Wofür wird gehaftet? ÚÚ Personenschäden Heilungs- und Pflegekosten Entgangener und zukünftiger Verdienst Ersatz für eine das Fortkommen verhindernde Verunstaltung Angemessenes Schmerzensgeld ÚÚ Sachschäden (nur wenn Geschädigter kein Unternehmer ist) Für Schäden, die nicht das fehlerhafte Produkt betreffen (bei Fall D: Reparatur der Schäden des geparkten Autos). Selbstbehalt: 500,00 EUR Verjährungsfristen ÚÚ 10 Jahre ab dem Zeitpunkt, zu dem der Unternehmer das fehlerhafte Produkt in Verkehr gebracht hat ÚÚ Unternehmer/innen sind verpflichtet, für mögliche Schadenersatzzahlungen vorzusorgen, z. B. mittels Versicherungen und Rückstellungen (= „Geldreserven für Zahlungsverpflichtungen“). Weiters verpflichtet ein eigenes Produktsicherheitsgesetz Hersteller, Importeure und Händler dazu, nur sichere Produkte auf den Markt zu bringen und auf mögliche Gefahren hinzuweisen. Praxis: Produkthaftungsfälle, die vor Gericht entschieden wurden ÚÚ Ein Konsument kaufte das Produkt „Original französisches Baguette“. Als er das Baguette aß, biss er auf ein in den Teig eingearbeitetes Steinchen, wodurch er einen seiner bis dahin gesunden Zähne beschädigte. Der Hersteller musste für die Zahnbehandlung aufkommen. ÚÚ Fünf Jahre nach dem Kauf eines Filters für ein Schwimmbad entstand darin Überdruck, wodurch dieser explodierte und den Käufer verletzte. Die Herstellerfirma musste 25.000,00 EUR Schmerzens- geld zahlen. ÚÚ Eine Mineralwasserflasche explodierte, als das Kind, das damit hantierte, die Flasche unabsichtlich gegen eine Tischkante stieß. Hier stellte das Gericht klar, dass das Produkt nicht fehlerhaft war. Die enthaltene Kohlensäure könne in der Flasche Druck hervorrufen und daher einen Explosionseffekt auslösen, wenn die Flasche an eine Kante geschlagen wird. Der Hersteller oder der Importeur haftet für Schä- den, die aufgrund mangelhafter Produkte an Perso- nen oder anderen Gütern entstehen. Kann der Her- steller oder der Importeur nicht ermittelt werden, dann haftet der Händler. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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