Wirtschaft gestalten HLW I, Arbeitsbuch BW

174 2.3 Garantie Bei Ihrem Mopedkauf (siehe Seite 168) ist im Fall E die Gewährleistungsfrist bereits abgelaufen (Kühlflüssigkeitsverlust nach zweieinhalb Jahren), hier können Sie nur nachprüfen, ob beim Kauf des Mopeds eine längere Garantie vereinbart wurde. Im Fall C (defekter Elektrostarter nach drei Monaten) haben Sie hingegen einen Gewährleistungsanspruch. Sollte Ihnen jedoch der Verkäufer beweisen, dass der Mangel bei Übergabe nicht bestanden hat (er hat ja die Beweislast), so hätten Sie im Falle einer Garantie auch hier noch einen Anspruch, sofern diese auch nachträglich auftretende Mängel beinhaltet. ARBEITSAUFGABE 10: Mangelhafte Lieferung Ihre Firma: COOK’S CORNER, Unterer Stadtplatz 55, 3340 Waidhofen/Ybbs Lieferant: MICROWAVE, Haus- & Küchengeräte, Meidlinger Hauptstr. 11, 1120 Wien Situation: Vor vier Wochen haben Sie bei der Firma MICROWAVE Küchengeräte (vor allem Mikrowel- lengeräte und Flachgriller) im Gesamtwert von 14.950,00 EUR bestellt. Die Geräte trafen zum vereinbarten Termin bei Ihnen ein (Lieferscheinnummer L00504). Bei der Übernahme mussten Sie feststellen, dass an Stelle von zehn Mikrowellengeräten des Modells X1/9 das Modell X1/8 (ohne Grillfunktion) geliefert wurde. Vergangene Woche haben Sie zwei Mikrowel- lengeräte ABC/4711 verkauft. Gestern kam einer Ihrer Kunden und teilte Ihnen mit, dass das Gehäuse total zerkratzt war und dass er bei Inbetriebnahme des Geräts bemerkte, dass die Zeitschaltuhr nicht funktioniert. Beantworten Sie in diesem Zusammenhang folgende Fragen: Besteht ein Gewährleis­ tungsanspruch? Wie viel Zeit besteht zum Anzeigen des Mangels? Welche Möglichkeit besteht zur Beseitigung des Mangels? ja nein Modell X1/8 Modell ABC/4711 To-Do ÜBung: Die Beschwerde Arbeitsschritt 1: Simulieren Sie das Telefongespräch zur Bekanntgabe der falschen Gerätelieferung und machen Sie eine Telefonnotiz über das Gespräch! Siehe TOOL BOX 8. Arbeitsschritt 2: Verfassen Sie ein E-Mail an office@microwave.at mit der Bestätigung der Vereinba- rung, die Sie im Telefongespräch mit dem Verkäufer getroffen haben. Sie können auch das vorgefer- tigte E-Mail-Formular verwenden. Während die Gewährleistung automatisch bei jedem Kauf gilt (Ausnahme: Einschränkung der Gewährleistung zwischen zwei Unternehmern oder zwischen zwei Privaten), wird eine Garan- tie vom Verkäufer freiwillig gegeben, z. B. als Verkaufsargu- ment und zur Betonung der Qualität des Produktes. Eine Ga- rantie umfasst meist eine längere Frist als die gesetzliche Gewährleistung. Eine Reparatur bzw. ein Austauschanspruch besteht auch für Mängel, die erst nach Übergabe entstanden sind. Die Garantie wird häufig nur auf bestimmte Teile verge- ben, z. B. Notebook ohne Akku. Vorlage kc8q3h Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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