Wirtschaft gestalten HLW I, Arbeitsbuch BW

168 2 Mangelhafte Lieferung Vor zwei Monaten hatten Sie den Kaufvertrag für Ihren Mopedtraum, E- MAX 110S inkl. zwei Sturzhelmen Uvex Boss 525, unterschrieben. Heute können Sie das frisch gelieferte Moped abholen. Leider treten folgende Probleme auf: Ú Fall A: Es wurde eine E-MAX 90S geliefert. Ú Fall B: Leider wurde nur ein Helm, und zwar mit gebrochenem Visier, geliefert. Ú Fall C: Nach drei Monaten funktioniert der Elektrostar- ter nicht mehr einwandfrei. Ú Fall D: Nach einem Jahr versagen die Bremsen, Sie fahren in ein parkendes Auto und erleiden eine schwere Knieverletzung. Ein Gutachten stellt fest, dass ein Kon- struktionsfehler der Bremsen zu dem Unfall geführt hat. Ú Fall E: Nach 2 ½ Jahren verliert die Kühlung Flüssigkeit. In der folgenden Übersicht sehen Sie die rechtlichen Möglichkeiten bei mangelhafter Lieferung. Die Fälle A bis E sind den rechtlichen Ansprüchen bereits zugeordnet und werden auf den folgenden Seiten näher besprochen, damit Sie zu Ihrem Recht kommen können. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen bei mangelhafter Lieferung? Mangel ist ersichtlich Mangel ist nicht ersichtlich Falschlieferung (A, B) (vgl. Kapitel 2.1) Gewährleistung (C, D) (vgl. Kapitel 2.2) Produkthaftung (D) (vgl. Kapitel 2.5) falsche Ware (A) falsche Menge (B) ersichtlicher Mangel (B) Folgen: • Falsche/mangelhafte Ware nicht annehmen • Nachfrist für Nachlieferung setzen (wie bei Lieferverzug, Kapitel 1) Gesetzliche Haftung für Mängel, die bei Übergabe vorhanden waren Folgen: • Reparatur, Austausch, • evtl. Preisminderung, Rücktritt (betrifft Schaden an der mangelhaften Sache) Haftung für Schäden, die durch das fehlerhafte Produkt entstanden sind (verschuldensunabhängig) Folgen: z. B. Schmerzensgeld, Reparatur- kosten (betrifft andere Sach- oder Personenschäden) Garantie (evtl. E) (vgl. Kapitel 2.3) Freiwillige Haftung für Mängel, die bei der Nutzung auftreten Folgen: je nach Vereinbarung, meist Reparatur oder Austausch (betrifft Schaden an der mangelhaften Sache) Schadenersatz (A bis E) (vgl. Kapitel 1.1 und 2.4) Haftung für nachweisbaren Schaden (nur bei Verschulden des Verkäufers) Folgen: Ersatz des Schadens, z. B. Reparatur, Geldzahlung Ist bei der Lieferung bereits ersichtlich , dass „etwas nicht stimmt“ (falsche Menge oder falsche bzw. schadhafte Ware), brauchen Sie die mangelhafte Lieferung nicht annehmen und müssen, wie beim Lie- ferverzug, auf Nachlieferung bestehen. Kontrollieren Sie daher jede Lieferung so genau wie möglich! Wird ein Schaden an der Ware erst nach der Lieferung ersichtlich , so haben Sie Anspruch auf ÚÚ Gewährleistung , wenn ein Mangel bei der Übergabe schon vorhanden war (z. B. Verwendung eines schlechten Materials), ÚÚ Garantie , wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde, ÚÚ Produkthaftung , wenn eine andere Sache oder Person zu Schaden gekommen ist, ÚÚ Schadenersatz , wenn Ihnen durch die Ware oder die verspätete Lieferung ein nachweisbarer Schaden entstanden ist. Käufer Verkäufer Angebot Auftrags- bestätigung Lieferung Rechnung Anfrage Zahlung Bestellung Annahme Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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