Wirtschaft gestalten HLW I, Arbeitsbuch BW

166 1.1 Schadenersatz bei Lieferproblemen Wurde ein bestelltes Frühlingskleid um eine Woche zu spät gelie- fert, ist vermutlich kein nachweisbarer Schaden entstanden. Wur- de jedoch die Einrichtung für ein Hotelzimmer zwei Wochen zu spät geliefert, so ist dann ein Schaden entstanden, wenn der Ho- telier Gästebuchungen stornieren musste. ARBEITSAUFGABE 4: Schadenersatz bei Lieferproblemen Liegt in den folgenden Fällen ein Schadenersatzanspruch vor? Wenn ja, wie hoch wäre der forderba- re Schaden? Schadenersatzanspruch? Forderbarer Schaden? a) Der Schulumbau wurde nicht, wie vereinbart, bis 1. 9. 20.. fertig, es musste ein Ausweichquartier um 5.000,00 EUR angemietet werden. b) Durch das unvorsichtige Arbeiten des Gärtners wurden zwei Gartenzwerge komplett zerbrochen. c) Ihr Moped, E-MAX 110S, wird mit einwöchiger Verspätung geliefert. d) Wegen eines Gewitters kann der geplante Hub- schrauberrundflug für die Gäste der KGV AG nicht stattfinden. Die KGV AG möchte 5.000,00 EUR Entschädigung. e) Das Hochzeitscatering war für 14:00 Uhr bestellt. Um 15:00 Uhr musste schließlich ein rascher Ersatz beauftragt werden. Es sind 800,00 EUR Mehrkos- ten entstanden und die Gäste wollen 500,00 EUR Entschädigung für die Wartezeit. f) Die neuen Firmenkataloge wurden, trotz Fixge- schäft, nicht bis zur Messe in Frankfurt fertig. Das Unternehmen schätzt, dass ihm dadurch 250.000,00 EUR Umsatz entgehen. Häufig werden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Rechte der Käufer/innen verschlechtert. Daher sollte man diese vor dem Vertragsabschluss genau lesen und bei Bedarf nachver- handeln. Praxis: Beispiel aus einem Pkw-Kaufvertrag „Der Verkäufer kann den Liefertermin um 8 Wochen überschrei- ten. Nach Ablauf der Frist ist der Käufer unter Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.“ Praxis: Beispiel aus einem Möbel-Liefervertrag „Im Verzögerungsfalle hat der Besteller nach Ablauf einer mit uns zu vereinbarenden angemessenen Nachfrist lediglich ein Recht zum Rückritt, nicht aber einen Anspruch auf Schadenersatz.“ Ist durch den schuldhaften Lieferverzug ein nachweisbarer Schaden für den Käufer entstanden, so muss diesen der Ver- käufer ersetzen. Dies ist unabhängig davon, ob der Käufer vom Vertrag zurücktritt oder weiterhin auf die Lieferung besteht. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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