Wirtschaft gestalten HLW I, Arbeitsbuch BW

108 Zusammenfassung: Geschäfte abwickeln Abschluss des Kaufvertrages Kern jedes Geschäftsbriefes Durch übereinstimmende Willenserklärung („Einigung“): • Angebot und Bestellung, • Bestellung und Auftragsbestätigung oder • Bestellung und Lieferung 1. Betreff 2. Warum schreibe ich? 3. Was soll passieren? 4. Schlussgruß: „Mit freundlichen Grüßen“ oder „Freundliche Grüße“, Firmenbezeichnung, Unterschrift, Name 5. Beilagen Pflichtbestandteile im Kaufvertrag Angebot Lieferung und Warenannahme • Verkäufer und Käufer • Ware: Menge und Qualität „so genau wie notwendig, so kurz wie möglich“ (z. B. Artikelnummer, Marke, Type, Norm, Beschreibung, technische Skizze, Muster) • Preis: bestimmt (z. B. 850,00 EUR) oder bestimmbar (z. B. Kostenschwankungs-/Indexklausel, Basispreis mit Zu-/Abschlägen, Börsenpreis u. ä., Rabatt, Skonto) Für den Kaufvertragsabschluss verbindlich, wenn nicht ausdrücklich als „unverbindlich“ gekennzeichnet („Freizeichnungsklauseln“). Am Lieferschein sind alle Waren (inkl. Menge, jedoch ohne Preis) aufgelistet. Bei der Warenannahme wird der Lieferschein (Gegenschein) nach genauer Prüfung der Ware unterschrieben. Pflichten nach Kauf- vertragsabschluss Anfrage Auftragsbestätigung Verkäufer/in: Lieferung und Erstellung einer fehlerfreien Rechnung Käufer/in: Annahme der Lieferung und Zahlung Immer unverbindlich, dient der Einholung von Angeboten Sind nur in bestimmten Fällen erforderlich (z. B. Webshop-Bestellung eines Konsumenten) oder sinnvoll (z. B. wenn sich die Lieferung verzögert, die Bestellung vom Angebot abweicht etc.) Weitere Vereinbarungen Bestellung Rechnung und Zahlung • Zahlungsbedingungen: Zahlungsziel, Skontofrist, An-, Voraus-, Teilzahlungen • Lieferbedingungen: Liefertermin, Lieferort, Lieferklauseln (z. B. ab Werk, frei Haus) • Vermeidung von Lieferverzug: Fixgeschäft, Pönale, Bankgarantie („Liefergarantie“),… • Vermeidung von Zahlungsverzug: An-, Vorauszahlung, Eigentums­ vorbehalt, Bankgarantie („Zahlungsgarantie“) • Zusätzliche Vereinbarungen, insb. AGB - Allgemeine Geschäfts­ bedingungen („Kleingedrucktes“) Der Käufer prüft die eingegangenen Angebote und bestellt beim Best- bieter, womit der Kaufvertrag geschlossen ist. Nun muss der Verkäufer die Ware liefern und der Käufer sie abnehmen und zahlen. Die Rechnung muss zumindest alle gesetzlichen Bestandteile enthalten: Verkäufer, Käufer, Ware, Liefer- und Rechnungsdatum, Rechnungsnum- mer, Nettobetrag, Steuersatz (z. B. 20 %) und Steuerbetrag, UID-Nummer des Verkäufers (über 10.000,00 EUR auch des Käufers). Für Rechnungen unter 400,00 EUR bestehen Ausnahmen (nur 6 gesetzliche Bestandteile). Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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