Wirtschaft gestalten HLW I, Arbeitsbuch BW

104 3.6 Rechnung und Zahlung Nun ist es so weit! Die Rechnung („Faktura“) wurde gemeinsam mit der Ware oder etwas später separat gesendet. Rechnungsbestandteile lt. Umsatzsteuergesetz Erläuterungen und Beispiele 1 Name und Anschrift des Lieferanten (Verkäu- fers) Meist im Briefkopf enthalten, da der Verkäu- fer die Rechnung auf seinem Briefpapier bzw. Vordruck erstellt. 2 Menge und Beschreibung der gelieferten Waren bzw. der Leistung Siehe Kapitel 2.1, S. 74 und 2.2, S. 76 Die Ware wird häufig über Artikelnummern (z. B. laut Katalog) festgelegt. 3 Lieferdatum bzw. Zeitraum der Leistung z. B. Lieferdatum: 10.12.20.. Leistungszeitraum: 6.3. – 5.4.20.. 4 Ausstellungsdatum der Rechnung Rechnungsdatum (entspricht häufig dem Lieferdatum) 5 Nettobetrag (bei Rechnungen bis 400,00 EUR reicht auch nur der Bruttobetrag aus) Auch die Währung sollte angeführt werden. 6 Steuersatz (oder Hinweis auf Steuerbefrei- ung z. B. „steuerbefreite Exportlieferung“); bei Bauleistungen oder Leistungen ausländischer Unternehmer sind weitere Hinweise notwendig Grundsätzlich 20 % USt Ausnahmen: Miete, (Hotel-)Übernachtung, Grundnahrung, Bücher etc. über 400,00 EUR (inkl. USt) zusätzlich: 7 Name und Anschrift des Kunden (Käufers) Die Rechnung wird an den Käufer adressiert, häufig scheint auch eine eigene Kundennum- mer auf. 8 Steuerbetrag Dieser Betrag wird beim • Verkäufer als Umsatzsteuer gebucht • Käufer als Vorsteuer gebucht 9 fortlaufende Rechnungsnummer z. B. Rechnung Nr. 0227, Rechnung Nr. 0228, … 10 UID- (Umsatzsteuer-Identifikations) Nummer des Lieferanten Die UID-Nr. des Verkäufers befindet sich häufig in der Fußzeile des Briefpapiers. über 10.000,00 EUR zusätzlich: 11 UID-Nummer des Kunden , wenn der Rech- nungsbetrag inkl. USt. 10.000,00 EUR über- steigt. Die UID-Nr. des Käufers wird z. B. der Bestel- lung oder seiner Homepage entnommen, andernfalls muss sie beim Kunden angefragt werden. Käufer Verkäufer Angebot Auftrags- bestätigung Lieferung Rechnung Anfrage Bestellung Zahlung In einem Unternehmen wird jede Rechnung in der Buchhaltung erfasst. Voraussetzung dabei ist, dass die Bestandteile einer Rechnung laut Umsatzsteuergesetz (§ 11) auf der Rechnung enthalten sind. Fehlen Bestandteile, so darf die Rechnung nicht in der Buchhaltung erfasst werden, sondern muss neu ausgestellt werden (siehe Themenbereich „Probleme beim Kaufvertrag lösen“). Bei Erhalt der Rechnung muss überprüft werden, ob • die Bestandteile lt. Umsatzsteuergesetz enthalten sind: 11 Punkte , bei „Kleinbetragsrechnungen“ unter 400,00 EUR inkl. USt sind nur 6 Punkte gesetzlich notwendig, • die Rechnung mit den Vereinbarungen aus dem Kaufvertrag überein- stimmt, z. B. richtige Preise und Zahlungsbedingungen, keine Verrech- nung der Transportkosten bei „frei Haus“-Vereinbarung, • nur jene Waren verrechnet wurden, die bereits (mangelfrei) geliefert wurden, • keine Rechenfehler vorliegen. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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