Wirtschaft gestalten HAK III, Arbeitsbuch BW

99 Spielregeln im Berufsleben einhalten Pflichten des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin Pflicht Erklärung/Beispiel(e) Zahlung als Gegenleis- tung für die erbrachte Leistung = Entgeltpflicht • Der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin muss als Gegenleistung für die zur Verfügung gestellte Arbeitskraft ein Gehalt oder einen Lohn bezahlen. Dazu gehören auch das Urlaubs- und Weihnachtsgeld und sonstige Entgelte. Pflicht zur Gewährung eines Urlaubs • Pro Jahr müssen Arbeitgeber/innen ihren Arbeitnehmern/-innen 30 Werktage Urlaub gewähren (ist man länger als 25 Jahre beschäf- tigt, beträgt der Urlaubsanspruch 36 Werktage). Achtung – auch der Samstag ist ein Werktag! Der Urlaubsanspruch entsteht grundsätzlich nach Ablauf von sechs Monaten. Bei der Wahl des Urlaubszeitpunkts muss auf die Interessen des Arbeitgebers Rücksicht genommen werden (Handelsangestellte können somit kaum zu Zeiten des Ausverkaufs Urlaub nehmen). Erkrankt man während des Urlaubs, wird dieser unterbrochen, wenn die Krankheit mehr als drei Tage dauert, da der Erholungszweck nicht mehr erfüllt ist. Die restlichen Urlaubstage können zu einem anderen Zeitpunkt in Anspruch genommen werden. Bei Beendigung des Ar- beitsverhältnisses muss ein Zeugnis ausgestellt werden. • Nach Beendigung des Dienstverhältnisses hat der/die Arbeitgeber/in die Pflicht, dem/der Arbeitnehmer/in auf seine/ihre Kosten ein Zeugnis auszustellen. Es muss über die Dauer des Dienstverhältnisses sowie die konkrete Tätigkeit informieren. Dabei darf es keine negati- ven Formulierungen enthalten, die die Arbeitssuche erschweren könnten (siehe „Dienstzeugnisse analysieren“, S.104). Gesundheit und Leben der Arbeitnehmer/innen müssen geschützt wer- den = Fürsorgepflicht • Der/die Arbeitgeber/in hat dafür zu sorgen, dass Leben und Gesund- heit der Arbeitnehmer/innen geschütz t werden. Dazu gehört z.B. die Sicherung bei gefährlichen Arbeiten. Personenbezogene Daten müssen geheim gehalten werden. Arbeitnehmer/innen dürfen aufgrund von Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, Religion, Behin- derung oder sexueller Ausrichtung nicht schlechter gestellt werden. ARBEITSAUFGABE 6: Einhaltung von Pflichten überprüfen Überprüfen Sie, gegen welche Pflichten in den folgenden Fällen verstoßen wurde. Begründen Sie kurz Ihre Antwort. a) Bernarda W. kann nicht zur Arbeit erscheinen und schickt daher ihren Bruder ins Büro. b) Heinrich H. weigert sich, seinen Angestellten aufgrund der schlechten Auftragslage das Urlaubs- geld auszuzahlen. c) Susanne B. liegt mit einer schweren Grippe im Bett und meldet sich eine Woche nicht bei ihrem Arbeitgeber. d) Sami R. sucht während der Arbeit kurz im Internet nach der Telefonnummer von seinem Zahnarzt. Im Hintergrund hat er auch Facebook offen. e) Der Prokurist Johannes G. ist für die Vergabe eines Bauauftrages zuständig. Eine Baufirma, die den Auftrag bekommen möchte, hat ihn zu einer Paris- reise eingeladen. f) In den Büroräumen der Firma Z. beginnt es nach einem Wasserschaden zu schimmeln. Der Firmenchef weigert sich, die Wände sanieren zu lassen. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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