Wirtschaft gestalten HAK III, Arbeitsbuch BW

96 2 Beschäftigungsverhältnisse unterscheiden In den letzten Jahren haben sich viele Arbeitsformen dras- tisch verändert. Dabei sind Beschäftigungsverhältnisse (Ar- beitsverhältnisse) entstanden, die sich grundsätzlich in zwei Gruppen gliedern lassen: ÚÚ typische Beschäftigungsverhältnisse und ÚÚ atypische Beschäftigungsverhältnisse (es fehlt ein Merk- mal des typischen Beschäftigungsverhältnisses Die wichtigsten Unterschiede werden hier kurz dargestellt: Aufbau des Arbeitsrechts Beschäftigungsverhältnisse Pflichtpraktikum Dienstnehmerhaftpflicht Dienstzeugnis Mitarbeitervorsorge- kasse, Abfertigung Rechte und Pflichten Beendigung von Arbeitsverhältnissen … in das Unternehmen eingegliedert, wirtschaftlich abhängig, kein Eigentum an den Betriebsmitteln, weisungsgebunden, unbefristet, vollbeschäftigt; Das wirtschaftliche Risiko trägt der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin. Es besteht voller arbeits- und sozialrechtlicher Schutz (z.B. Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Pensionsversicherung, Unfallversicherung, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, …) wenn nicht unbefristet (endet durch Zeitablauf; voller arbeits- und sozialrechtlicher Schutz) wenn nicht vollbeschäftigt (wöchentliche Arbeitszeit liegt unter der Normalarbeitszeit von meist 40 oder 38,5 Stunden; voller arbeits- und sozialrechtlicher Schutz, wenn die Geringfügigkeitsgrenze von ca. 400,00 EUR pro Monat überschritten wird; unter der Geringfügigkeits- grenze besteht nur eine Unfallversicherung) in das Unternehmen nicht eingegliedert, nicht wirtschaft- lich abhängig, meist Eigentum an den Betriebsmitteln, nicht weisungsgebunden, … Für die sozialrechtliche Absicherung muss selbst gesorgt werden. … und verpflichtet, eine Leistung (ein „Werk“ ) zu erbringen. Geld gibt es nur, wenn das Werk einwandfrei abgeliefert wird. Als „Werk“ gilt z.B. die Herstellung von Kostümen etc. … oder verpflichtet, eine Dienstleistung zu erbringen. Geld gibt es auch, wenn die Arbeit mangelhaft oder un- brauchbar ist. Dazu zählen z.B. Journalisten, die für verschiedene Zeitungen Artikel verfassen. Beschäftigungsverhältnisse Der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin ist … Vollzeit- beschäftigung befristetes Dienstverhältnis Teilzeit- beschäftigung geringfügige Beschäftigung Neue Selbstständige bzw. Werkvertrags- nehmer/in freier Dienstnehmer/ freie Dienstnehmerin atypische Beschäftigungsverhältnisse typische Beschäftigungsverhältnisse Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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