Wirtschaft gestalten HAK III, Arbeitsbuch BW

32 ARBEITSAUFGABE 5: Ziele für die Unternehmensplanung vereinbaren Lesen Sie die Fallstudie und beantworten Sie die nachfolgenden Aufgabenstellungen. Von der Unternehmensvision zum persönlichen Mitarbeiter/innenziel Die Auslandsniederlassung des Unternehmen Telemobil (anonymisiert) ist vor über 10 Jah- ren erfolgreich als erster Handynetzanbieter in den Markt eingetreten.Telemobil gilt als renta- bles Unternehmen. Das Unternehmen beschäf- tigt rund 1 500 Mitarbeiter/innen und ist in vier Vorstandsbereiche, 13 Funktionsbereiche und 54 Abteilungen gegliedert. Marktsituation: Vor einigen Jahren sind zwei weitere Mitbe- werber in den Markt eingetreten und machen Telemobil Marktanteile streitig. Um weiterhin erfolgreich zu sein, darfTelemobil nicht zu vie- le Kunden verlieren und muss seine Marktfüh- rerschaft behaupten. Neukunden sind schwer zu gewinnen, daher mobilisieren sämtlicheAn- bieter alle Kräfte, um ihre Marktanteile auszu- bauen bzw. zu halten. Strategische Unternehmensplanung: Neben den klassischen finanzorientierten Steu- erungsinstrumenten (wie z. B. Businessplan und Budget) hatTelemobil auch eine Unterneh- mensvision. In der Vergangenheit wurden auf Basis dieser Vision Ziele für die Abteilungen formuliert und anschließend auf Funktionsbe- reichsebene zusammengefasst („Bottom-up- Prinzip“ – von unten nach oben). Aus den Ab- teilungszielen wurden konkrete Maßnahmen für die Abteilung definiert, die als Planung für jeweils ein Jahr diente. Eine Abstimmung der Ziele und Maßnahmen zwischen den Funk- tions- undVorstandsbereichen ist nicht erfolgt. Man ging davon aus, dass durch die gemeinsa- me Basis (Vision) ohnehin eine einheitliche Vorgehensweise sichergestellt ist. Nun überlegt die Unternehmensleitung von Telemobil eine Änderung der Vorgehensweise. Auf Basis der Vision soll eine Unternehmens- strategie erarbeitet werden und die Unterneh- menssteuerung mit Hilfe einer Balanced Score- card erfolgen. Die Zusammenhänge zwischen den Funktions- und Vorstandsbereichen sollen über die Strategie transparent gemacht werden. Die Abteilungsziele sollen – im Gegensatz zu früher – unternehmensweit direkt aus der ge- meinsamen Strategie abgeleitet werden („Top- down-Prinzip“ – von oben nach unten). Damit soll sichergestellt werden, dass die Ziele- und Maßnahmendefinition nicht mehr auf Abtei- lungssicht eingeschränkt wird. Verankerung auf Mitarbeiter/innenebene: Dem Management ist wichtig, dass für jeden einzelnen Mitarbeiter und jede einzelne Mitar- beiterin der eigene Beitrag zum Unterneh- menserfolg transparent nachvollziehbar ist. Daher sollen mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern persönliche Ziele im Rahmen ei- nes „Zielekatalogs“ vereinbart werden. Die Definition des Katalogs soll in einem gleichbe- rechtigten Prozess einvernehmlich mit dem direktenVorgesetzten erfolgen. Um bestimmte Vorgaben zu erfüllen, wurden MUSS-Ziele de- finiert, die zwingend in jedem Zielkatalog zu vereinbaren sind. In der Vergangenheit wurde jährlich neu ent- schieden, ob und wie viel Budget zur Verfü- gung steht, um besonders engagierte Mitarbei- ter/innen für ihre Leistungen zu belohnen. Die jeweiligen Vorgesetzten entschieden dabei un- abhängig, wer einen Bonus erhalten und wie hoch dieser sein soll. Die Zuweisung dieses Bonus erfolgte ausschließlich auf Basis der sub- jektiven Einschätzung des Vorgesetzten zum Jahresende. Es gab weder einheitliche Kriterien für den Bonus noch eine Bonus-Garantie. Diese Vorgehensweise soll nun durch ein Prä- miensystem ersetzt werden. Dabei wird die Erfüllung des Zielekatalogs als Basis für eine Prämie dienen, die 5 Prozent vom Jahresgehalt beträgt und automatisch bei Zielerreichung zur Auszahlung gelangt. Jeder kann sich frei ent- scheiden, ins neue Prämiensystem zu wechseln oder beim alten Modell zu bleiben. Die Ge- schäftsleitung möchte jedoch durch die Prämie erreichen, dass jeder Mitarbeiter und jede Mit- arbeiterin mit voller Kraft an der Zielerrei- chung arbeitet und damit den Unternehmens- erfolg unterstützt. JL Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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