Wirtschaft gestalten HAK III, Arbeitsbuch BW

218 Sicherheiten bei Kreditfinanzierungen Je besser die Sicherheiten, die man anbieten kann, desto höher ist die Chance, dass man den Kredit – zu zwar guten Konditionen – auch bekommt. Grundsätzlich stehen dabei verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, aus denen gewählt werden kann. ÚÚ Gehaltsabtretung bzw. -pfändung: Bei Zahlungsverzug kann die Bank die ausständigen Beträge direkt vom Arbeitgeber/von der Arbeitgeberin über eine Gehaltsabschöpfung beziehen. Der/die betroffene Kreditnehmer/in erhält den verbleibenden Restbetrag, zumindest jedoch ein Existenz- minimum ausbezahlt. Dieses Existenzminimum hängt sowohl vom Nettoeinkommen als auch von den Unterhaltspflichten ab. Verdient jemand netto rund 1.600,00 EUR, beträgt das Existenzminimum ca. 1.100,00 EUR – somit könnten 500,00 EUR gepfändet werden. Bei einer Gehaltspfändung muss zuvor noch eine Klage eingebracht und gerichtliche Exekution durchgeführt werden. Folgen Sie dem Link und Sie können das jeweilige Existenzminimum berechnen und zusätzliche Infos zur Gehaltspfändung erfahren. (Suchbegriff: Lohnpfändungsgrenzen) ÚÚ Versicherungsabtretung: Wurde in eine Lebensversicherung schon jahrelang eingezahlt, so ist diese (hoffentlich) bereits viel wert und kann „zu Geld gemacht“ werden. Die Lebensversicherung des Kreditnehmers bzw. der Kreditnehmerin wird an die Bank als Sicherheit abgetreten (verliehen). Der Versicherungsschutz bleibt aufrecht und die Bank greift nur auf die Versicherung zu, wenn der Kre- dit nicht zurückbezahlt wird. ÚÚ Ablebens bzw. Kreditrestschuldversicherung: Im Falle des Todes des Kreditnehmers/der Kreditneh- merin erhält die Bank die ausstehenden Zahlungen von der Versicherung. Eine Ablebensversiche- rung wird von Seiten der Bank häufig verlangt. ÚÚ Hypothek: Hypotheken sind ins Grundbuch eingetragene Pfandrechte auf die Wohnung bzw. das Haus oder Grundstück und eignen sich besonders für die Besicherung von langfristi- gen Krediten. Wird der Kredit nicht zurückgezahlt, kann die Bank die Liegenschaft verkaufen bzw. versteigern. Für die Ein- tragung im Lastenblatt des Grundbuchs (C-Blatt) fallen Gebüh- ren (1,2% des Pfandrechts) an. Das Pfandrecht ist meist höher als die Darlehenssumme, weil bei der Verwertung zusätzliche Kosten anfallen können. Sind mehrere Hypotheken auf eine Liegenschaft eingetragen, werden diese entsprechend des Ranges (= Zeitpunkt der Ein- tragung) bedient. Wird bei einer Versteigerung ein Erlös erzielt, der über der eingetragenen Hypothek liegt, bekommt der Schuldner diesen Betrag. ÚÚ Blankowechsel: In der Praxis werden teilweise Blankowechsel (siehe I. Jahrgang im Kapitel „Zahlun- gen durchführen“) verlangt, wobei die Bank bei Zahlungsverzug die ausstehende Summe einträgt und nach dem strengen Wechselgesetz (rasche Exekutionsmöglichkeit) einfordert. ÚÚ Bürgschaft: Bei einer Bürgschaft verpflichtet sich ein Dritter (z. B. Ehepartner/in, Freund/in) die Schulden des Kreditnehmers/der Kreditnehmerin zu bezahlen, wenn diese/r seine/ihre Verbindlich- keiten nicht erfüllt. Der Bürge unterschreibt eine entsprechende Erklärung auf dem Kreditvertrag oder eine eigene Bürgschaftserklärung und haftet somit für die Rückzahlung. Die häufigste Form der Bürgschaft ist die Solidarbürgschaft (Bürge und Zahler). Hierbei kann der Kreditgeber/die Kreditgeberin schon bei Zahlungsverzug entscheiden, wer belangt werden soll – der/die Kreditnehmer/in, die Person, die bürgt oder beide. Eine eingeschränkte Form der Bürgschaft ist die Ausfallsbürgschaft . Hier haftet der Bürge nur für Schulden, die auch mit Exekution nicht beim Schuldner/bei der Schuldnerin einzutreiben waren. Folgen Sie dem Link und Sie finden weitere Infos zu Krediten und Kreditsicherheiten. Link bu869b Link ux3a8h Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

RkJQdWJsaXNoZXIy ODE3MDE=