Wirtschaft gestalten HAK III, Arbeitsbuch BW

212 • Leasing steht natürlich auch Privatpersonen zur Verfügung und wird auch häufig bei der Finanzierung von Fahrzeugen genutzt. Die wichtigsten Regelungen zu Leasing haben Sie bereits kennengelernt. • Pfandleihe/Pfandkredit: Hier können Wertsachen (z. B. Pkw, Schmuckstücke, Kunstwerke) verpfändet werden. Die Höhe des Darlehens liegt meist deutlich unter dem tat- sächlichen Wert des Pfandgutes. Kann das Darlehen nicht zurückgezahlt werden, wird der Wertgegenstand verstei- gert. Die Kosten für Pfandleihe/Pfandkredit sind im Vergleich zu Bankdarlehen sehr hoch (siehe Link) und sollte – wenn es sich gar nicht mehr vermeiden lässt – nur für ganz kurzfristige Finanzierungen ge- nutzt werden. Bei Pfandleihe bzw. Pfandkredit werden die Zinsen häufig für Monate oder sogar Halbmonate ange- geben. Die Effektivverzinsung liegt in den meisten Fällen bei mehr als 50%. Bei sehr kurzfristigen Finanzierungen (z.B. mit einer Laufzeit von nur einer Woche) ist die Berechnung der Effektivverzin- sung pro Jahr gar nicht mehr sinnvoll, weil Werte jenseits der 300% erreicht werden. Folgen Sie dem Link und Sie finden einen Test zu Pfandleihunternehmen, den die Arbeiterkammer durchgeführt hat (Pfandleihunternehmen im Test). • Kreditfunktion bei Kreditkarten: Kreditkarten bieten je nach Kreditwürdigkeit einen unterschiedlich hohen Einkaufsrahmen (z.B. 3.000,00 EUR pro Monat). Abgebucht wird meist zwischen vier und sechs Wochen nach dem Kauf. Zusätzlich kann mit einigen Kreditkartenanbietern auch eine Teilzahlung vereinbart werden. Die Zinsen dafür liegen bei 12,5 bis 14% p.a. und sind somit meist teurer als eine Kontoüberziehung. Weil der Zeitpunkt des Kaufs einer Ware und der Zeitpunkt der Abbuchung von Konto auseinander fallen, kann es sein, dass man den Überblick über seine Zahlungen verliert. Details zur Funktionsweise haben Sie bereits im I. Jahrgang im Kapitel Zahlungen durchführen ken- nen gelernt. • Gehaltsvorschuss/Darlehen des Arbeitgebers: Viele Arbeitgeber/innen stimmen kleinen Gehaltsvorauszahlungen zu, manchmal besteht sogar die Möglichkeit eine günstigen Darlehens. Informationen über die Mög- lichkeiten, einen Gehaltsvorschuss zu bekommen, kennt der Betriebsrat. Häufige Gehaltsvorschuss- oder Darlehenswünsche können beim Arbeit- geber/bei der Arbeitgeberin den Eindruck erwecken, dass man mit Geld nicht besonders gut umgehen kann. Link vh6ib2 Generell gilt für Finanzierungen im Privatbereich : 1. Wer spart, verzichtet jetzt auf Konsum, um sich später Dinge leisten zu können – bei einer Finan­ zierung ist es genau umgekehrt. Es kann (ab) sofort konsumiert werden, dafür muss man sich in Zukunft einschränken. Es sollte (wie auch bei Unternehmen) im Vorfeld genau darüber nachge­ dacht werden, ob man sich diese Finanzierung auch tatsächlich leisten kann. 2. Die Aufnahme von Fremdkapital muss genau überlegt werden. Jährlich werden in Österreich rund 10.000 Privatpersonen zahlungsunfähig. Viele davon deshalb, weil sie sich nicht ausreichend mit der Problematik auseinandergesetzt haben. 3. Die Nebenkosten , die mit den verschiedenen Finanzierungsformen verbunden sind, müssen un­ bedingt berücksichtigt werden. Der Effektivzinssatz ist dabei eine wichtige Entscheidungshilfe. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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