Wirtschaft gestalten HAK III, Arbeitsbuch BW

113 Spielregeln im Berufsleben einhalten Zusammenfassung: Spielregeln im Berufsleben einhalten 4 Pflichten von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern ÚÚ Zahlung eines Entgelts für die erbrachte Leistung ÚÚ Gewährung des gesetzlichen Urlaubs ÚÚ kostenfreie Ausstellung eines Dienstzeugnisses , wenn das Arbeits- verhältnis beendet wird ÚÚ Gesundheit und Leben der Arbeitnehmer/innen müssen geschützt werden (Fürsorgepflicht) Beendigung von Arbeitsverhältnissen ÚÚ einvernehmliche Auflösun g des Arbeitsverhältnisses ÚÚ Kündigung durch die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer (meist gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat) ÚÚ Kündigung durch die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber (Kündigungs­ termin ist jeweils das Quartalsende, die Kündigungsfrist beträgt mindestens sechs Wochen) ÚÚ Entlassung , weil der/die Arbeitnehmer/in seine/ihre Pflichten ver- letzt hat ÚÚ Austritt , weil der/die Arbeitgeber/in seine/ihre Pflichten verletzt hat ÚÚ Tod, Pensionierung Dienstzeugnis ÚÚ Ein Dienstzeugnis darf keine Formulierungen enthalten, die es Ar- beitnehmerinnen und Arbeitnehmern erschweren, eine neue Be- schäftigung zu bekommen. ÚÚ Laut Gesetz müssen in einem Dienstzeugnis mindestens Angaben zum/zur Arbeitnehmer/in und zum/zur Arbeitgeber/in, zur Dauer des Dienstverhältnisses und zur Art der Tätigkeit enthalten sein. Haftung von Dienst- nehmerinnen und Dienstnehmern Verursachen Arbeitnehmer/innen bei der Ausübung ihres Berufs einen Schaden, haften sie nach dem Dienstnehmerhaftpflichtgesetz (DNHG). Dabei hängt die Haftung davon ab, wie hoch der Verschuldensgrad ist. Gehaftet werden muss dabei vor allem bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Betriebliche Mitar- beiter/innenvorsorge (Abfertigung neu und Abfertigung alt) ÚÚ Betriebliche Mitarbeiter/innenvorsorge: 1,53% des Bruttomonats­ bezugs werden in eine Mitarbeiter/innenvorsorgekasse einbezahlt. Auch bei Selbstkündigung, Entlassung oder unberechtigtem Austritt hat man einen Anspruch auf Abfertigung neu. Hat der/die Mitarbei- ter/in kein Recht auf Auszahlung, kann der Anspruch nach dem „Rucksackprinzip“ zum/zur nächsten Arbeitgeber/in mitgenommen werden. ÚÚ Abfertigung alt: Bei Selbstkündigung oder Entlassung besteht kein Anspruch auf Abfertigung alt. Arbeitsrechtliche Vorschriften, die beim Pflichtprakti- kum eingehalten werden müssen ÚÚ im Unterricht erworbene Kenntnisse und Fertigkeiten sollen ergänzt und vertieft werden ÚÚ Anmeldung bei der zuständigen Sozialversicherung (Krankenkasse) ÚÚ Einhaltung der Vorschriften hinsichtlich der Arbeitszeiten (grund- sätzlich max. 40 Stunden pro Woche, keine Überstunden, Ruhepau- sen, Ruhezeiten, Urlaubsanspruch) für unter 18-Jährige ÚÚ Arbeitsverhältnis endet grundsätzlich durch Zeitablauf Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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