Wirtschaft gestalten HAK III, Arbeitsbuch BW

112 Zusammenfassung: Spielregeln im Berufsleben einhalten 4 Arbeitsrecht Das Arbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern. Diese Regeln findet man in einer Vielzahl von Verordnungen, Gesetzen und Vereinbarungen auf unterschiedlichen Ebenen. Stufenordnung des Arbeitsrechts 6 Einzelarbeitsverträge 5 Betriebsvereinbarungen zwischen Firmen- leitung und Betriebsrat 4 Kollektivverträge legen wichtige Regelungen für ganze Branchen (z.B. Handel) fest 3 Zwingende Gesetze (z.B. Angestelltengesetz) 2 Verfassungsrecht (regelt die Zuständigkeit des Bundes für das Arbeitsrecht) 1 Verordnungen und Richtlinien der Europäischen Union (Europarecht) Abänderungen der einzelnen Rechtsvorschriften zu Gunsten der Arbeitnehmer/innen sind grundsätzlich möglich. Beschäftigungs­ verhältnisse Typische Beschäftigungsverhältnisse  Vollzeitbeschäftigung ÚÚ in das Unternehmen eingegliedert ÚÚ wirtschaftlich abhängig ÚÚ kein Eigentum an den Betriebsmitteln ÚÚ weisungsgebunden ÚÚ unbefristet vollbeschäftigt Wenn eines dieser Merkmale fehlt , handelt es sich um atypische Beschäftigungsverhältnisse . ÚÚ wenn nicht unbefristet  befristetes Dienstverhältnis ÚÚ wenn nicht vollbeschäftigt  Teilzeitbeschäftigung bzw. gering­ fügige Beschäftigung ÚÚ wenn nicht in das Unternehmen eingegliedert, nicht wirtschaftlich abhängig, meist Eigentum an den Betriebsmitteln, nicht weisungs­ gebunden  Neue Selbstständige bzw. Werkvertragsnehmer/in oder freie/r Dienstnehmer/in Pflichten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ÚÚ Arbeitspflicht (Arbeitsleistung muss persönlich erbracht werden) ÚÚ Treuepflichten wie z.B. die Pflicht zur Mehrarbeit und zur Leistung von Überstunden nach Naturkatastrophen, Informationspflichten bei Krankheit, Schwangerschaft oder in Fällen, wo dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin Schäden zugefügt werden können ÚÚ Unterlassungspflichten wie z.B. Ausplaudern von Geschäftsgeheim- nissen, Nachgehen von Nebenbeschäftigungen, die die Arbeitsleis- tung schmälern und Annehmen von Geschenken Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

RkJQdWJsaXNoZXIy ODE3MDE=